„Unverständlich“
Und nun soll es für die Familie wieder dorthin zurückgehen – der dritte Asylbescheid ist negativ, die Abschiebung steht bevor. „Es ist schrecklich“, sagt Ursula Bauer. Sie und ihr Mann Werner lernten die Familie über einen Deutschkurs kennen. Mit der Zeit freundeten sie sich an. „Unverständlich“, schüttelt auch Karl Tanzberger, ein weiterer Freund der Familie, den Kopf.
Herr und Frau Gasimov sprechen beide gut Deutsch. Sie ist gerade dabei, ihr Studium in Österreich anerkennen zu lassen. Er hätte mehrere Jobzusagen als Kfz-Mechaniker. Der 12- und der 14-Jährige besuchen das Gymnasium. Vor allem um sie machen sich die Eltern Sorgen. Die unsichere Situation belaste die Burschen sehr. „Sie fragen immer wieder, ob ihnen dasselbe passiert, wie den georgischen Mädchen, die letztes Jahr abgeschoben wurden“, erzählt die Mutter. Auch Siyafar ist in psychiatrischer Behandlung. „Sobald ich in Aserbaidschan bin, lande ich im Gefängnis“, sagt der Familienvater.
Die allgemeine Lage in der Republik Aserbaidschan ergebe aber im gegenständlichen Fall keine Hinweise auf einen aus diesem Blickwinkel relevanten Sachverhalt, heißt es in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Demokratische Partei Aserbaidschans sei „keine echte Oppositionspartei“. Ihre Mitglieder werden nicht von der Regierung ins Visier, genommen,
Keine Gefährdung des Kindeswohls
Das vergleichsweise stärkste Interesse an einem weiteren Aufenthalt sei der Schulbesuch der Kinder in Österreich. Doch im Fall einer Rückweisung sieht das Gericht keine Gefährdung des Kindeswohls. „Bei den Kindern ist aufgrund der Kenntnisse der Muttersprache eine Fortsetzung des Schulbesuches im Herkunftsstaat nicht unzumutbar“, wird begründet. Für die Familie ist das unverständlich. „Ihre Heimat ist Österreich. Aserbaidschan kennen sie nicht mehr. Sie können nicht mal die Sprache“, sagt Siyafar Gasimov.
Die Familie wird gegen die Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde einlegen. Das sei nun ihre letzte Chance.
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