Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Türkei

Recep Tayyip Erdogan
Die Inhaftierung von Justizvertretern sei "willkürlich". Erdogan-Regierung muss Schadensersatz zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der "willkürlichen" Inhaftierung von mehr als 400 türkischen Richtern und Staatsanwälten nach dem gescheiterten Staatsstreich im Juli 2016 verurteilt. Einstimmig stellten die Richter in Straßburg fest, dass die Untersuchungshaft für die insgesamt 427 Justizvertreter "rechtswidrig" gewesen sei, und verurteilte Ankara zur Zahlung von Schadenersatz von 5.000 Euro an jeden Betroffenen.

Die Richter und Staatsanwälte waren wie Tausende Kollegen nach dem Putschversuch vor fünf Jahren in der Türkei unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung festgenommen worden. Die Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan wirft der Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen vor, systematisch Militär, Polizei und Justiz unterwandert zu haben, um die Macht im Staat zu übernehmen.

Uneinsichtig

Die Regierung in Ankara ist bereits wiederholt vom EGMR für ihr Vorgehen gegen Oppositionelle, Journalisten und Beamte verurteilt worden. Erdogan zeigte sich trotz der Urteile des Gerichts des Europarats jedoch uneinsichtig und wird deshalb regelmäßig von Partnerländern kritisiert.

Im Konflikt über die laut EGMR ebenfalls unrechtmäßige Inhaftierung des Bürgerrechtsaktivisten und Kulturmäzens Osman Kavala hatte Erdogan Ende Oktober sogar gedroht, zehn Botschafter von Partnern - darunter auch die Deutschlands und der USA - auszuweisen. Erdogan lenkte schließlich ein, nachdem die Botschafter seiner Aussage nach einen "Rückzieher" gemacht hatten.

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