Passengers walking in the airport terminal

Das darf nicht mit ins Flugzeug: Die 8 größten Handgepäcks-Irrtümer

Was man ins Flugzeug mitnehmen darf und was nicht - die größten Handgepäck-Mythen im Check.

Wer im Sommerurlaub fliegt, muss sich informieren, was eigentlich ins Handgepäck darf und was nicht, welche Bestimmungen die Airline hat und welche Beschränkungen bei der Sicherheitskontrolle gelten. Dabei gibt es immer noch viele gängige Irrtümer - Yvette Polasek, die Reiseexpertin des ÖAMTC klärt auf. 

  1. "Man darf auch mehr als nur einen Plastikbeutel mit kleinen Flüssigkeitsmengen transportieren".

    Das ist falsch. Flüssigkeiten im Handgepäck müssen in kleine Behältnisse gefüllt werden (maximal 100 Mililiter laut aufgdrucker Füllmenge), die wiederum müssen in einen transparenten und wiederverschließbaren Plastikbeutel (maximal ein Liter). Pro Passagier ist nur ein solcher Einliterbeutel erlaubt. Wichtige Ausnahme: Babynahrung für Kinder unter drei Jahren unterliegt nicht der 100 ml - Beschränkung. Ist man mit Kind unterwegs darf man so viel Nahrung mitnehmen, wie man für die Dauer der Reise braucht. Auch Medikamente sind von der Beschränkung ausgenommen. Es wird aber empfohlen, für die mitgeführte Menge ein ärtzliches Attest dabei zu haben. 

  2. "E-Zigaretten und Batterien darf man sowohl im Handgepäck als auch im großen Aufgabegepäck verstauen".

    Falsch. E-Zigaretten und Lithium-Ersatzbatterien für Laptops und Smartphones dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Aber Achtung: Auch hier gibt es Beschränkungen hinsichtlich Anzahl und Leistungskapazität. Außerdem ist in manchen Ländern die Einreise mit E-Zigaretten verboten, zum Beispiel in Vietnam, Thailand oder Australien. 

  3. "Solange es in den Gepäckfächern an Bord oder unter dem Vordersitz Platz hat, ist es prinzipiell egal, wie groß das Handgepäck ist."

     Falsch. Oft werden Gewicht und Maße des Gepäckstücks sehr genau kontrolliert, vor allem bei Billigfluglinien. Die Vorgaben sind auch nicht bei allen Airlines gleich - am besten ist es also, sich vor Abflug genau über die erlaubten Maße zu informieren. 

  4.  Für Feuerzeuge gibt es keine Beschränkungen." 

Falsch. Der Transport von Benzinfeuerzeugen ist generell verboten. Gasfeuerzeuge oder Streichholz-Päckchen darf man zwar einstecken, allerdings nicht im Hand- oder Aufgabegepäck transportieren, sondern ausschließlich am Körper tragen – also etwa in den Hosentaschen.

  1. "Ob elektronische Geräte, die mit an Bord genommen werden, über einen vollen oder leeren Akku verfügen, ist egal." 

Falsch. In den USA gibt es verschärfte Kontrollen von elektronischen Geräten im Handgepäck. Der ÖAMTC empfiehlt daher, Smartphones und Laptops nur mit geladenem Akku mit an Bord zu nehmen - denn die Geräte müssen sich bei einer Überprüfung vor Ort ein- und ausschalten lassen. 

  1. "Lebensmittel wie Marmelade oder Gelees fallen nicht unter die Flüssigkeitsregelung." 

Falsch. Auch für Lebensmittel wie etwa Marmelade oder diverse Gelees gilt die Beschränkung der Flüssigkeitsmenge im Handgepäck. Sie dürfen nur in Behältern, die max. 100 ml fassen, transportiert werden und müssen ebenfalls in den 1L-Plastikbeutel hinein. 

  1.  "Kindersitze dürfen nicht in die Kabine mitgenommen werden." 

 Falsch. Die Mitnahme und Nutzung von Auto-Kindersitzen in der Kabine ist bei den meisten Airlines erlaubt, sofern sie den Vorgaben an Bord entsprechen. Auch in diesem Fall gilt: am besten vorab über die Regelungen informieren. 

  1.  "Kleine Haustiere dürfen immer mit in die Kabine."

Falsch. Auch das regelt jede Fluglinie unterschiedlich, auch abhängig vom Reiseziel. In jedem Fall müssen Haustiere, die in der Kabine mitgenommen werden sollen, frühzeitig angemeldet werden und in einer geeigneten Transportbox untergebracht sein. Dafür ist der Tierhalter zuständig. Nagetiere, Kaninchen oder Vögel sind in der Kabine meist nicht erlaubt.  

Kommentare