Der Fleck muss weg! Aber wie?

Ein Fünfer ist kein Weltuntergang.
Zehn Fragen und Antworten zum "Nicht genügend". Das ist die richtige Taktik für Schüler.

Allein in Wien werden heuer 14.500 Fünfer verteilt: Ein Schock – ja. Aber kein Weltuntergang. Jetzt heißt es Ruhe bewahren. Der KURIER hat die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

Muss ein Lehrer vor dem Zeugnis die Noten bekannt geben?

Eine völlige Überraschung darf das Zeugnis nicht sein. Schließlich muss der Lehrer die Eltern jederzeit über den Leistungsstand informieren. Steht ein "Nicht genügend" im Zeugnis, obwohl keine Frühwarnung gegeben worden war, so ist das kein Grund, dass die Note ungültig wird. Die Eltern können aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde einbringen.

Ein oder mehrere Fünfer im Zeugnis. Was ist jetzt die richtige Strategie?

Hat der Schüler den Eindruck, ein Fleck sei ungerechtfertigt, so kann er berufen. Die Berufung muss er bzw. ein Erziehungsberechtigter schriftlich innerhalb von fünf Tagen in der Schule abgeben. Begründungen sind nicht nötig, Argumente sollte man dennoch vorbereiten. Meist werden Berufungen aus formalen Gründen stattgegeben, etwa wenn Stoff in Tests abgefragt wurde, der nicht im Unterricht behandelt wurde. Sobald die Berufung beim Landesschulrat ist, kann jederzeit eine kommissionelle Prüfung anberaumt werden. Nicht berufen kann ein Schüler, wenn er eine Aufstiegsklausel erhält.

Was, wenn die Berufung abgewiesen wird?

Das Bundesverwaltungsgericht ist die zweite Instanz. Berufen kann dort nur, wer die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelegt hat.

Welche Voraussetzungen braucht es für eine Aufstiegsklausel?

Mit nur einem Fünfer kann man aufsteigen – darüber entscheidet die Klassenkonferenz. Lehrer geben die Klausel meist, wenn der Schüler in anderen Fächern kein Wackelkandidat ist. Eine Klausel darf nicht immer gegeben werden: Hat der Schüler im Vorjahr im gleichen Fach eine erhalten, muss er wiederholen. Das Gleiche gilt für Fächer, die in einer höheren Schulstufe nicht mehr lehrplanmäßig vorgesehen sind, etwa Informatik in der 5. Klasse AHS, aber nicht für Chemie in der 4. Klasse – das Fach gibt es in der 7. wieder.

Soll man trotz Klausel zum Nachzipf antreten?

Ja. Denn so hat man die Chance, im Folgejahr nochmals eine Klausel zu erhalten. Außerdem ist das Lernen eine Vorbereitung fürs nächste Jahr.

Gibt es Sonderregelungen für die modulare Oberstufe?

Ja. Hier kann ein Schüler mit bis zu drei Fünfern aufsteigen. Der Nachteil dabei: Er muss bis zur Matura alle Fünfer ausbessern.

Kann man nach der Konferenz noch Noten ändern?

In Ausnahmefällen ja – wenn es z. B. zu offensichtlichen Fehlentscheidungen kam. Ein Lehrer darf aber nicht ohne Konferenzbeschluss eine Note ändern.

Wer darf zur Wiederholungsprüfung antreten?

Wer maximal zwei Fünfer hat, darf zur Nachprüfung. Schafft er zumindest eine, hat er die Chance auf eine Klausel. Ob er aufsteigen darf, erfährt er also spätestens in der ersten Schulwoche. Berufen kann man übrigens auch gegen einen Fünfer beim Nachzipf. Dann erfährt man erst Mitte bis Ende September, in welche Klasse man geht. Tipp: Wer die Schule wechselt, kann dort die Prüfung machen.

Was ist in der letzten Woche noch zu erledigen?

Wer zur Wiederholungsprüfung antreten muss, der sollte jetzt noch mit dem Lehrer besprechen, welchen Stoff er lernen soll. Zudem ist es klug, sich jetzt von guten Schülern Unterlagen zu besorgen, die man kopiert.

Wie bereitet man sich am besten auf die Wiederholungsprüfung vor?

Die ersten Ferienwochen braucht jeder Schüler eine Pause. Nur ausgeruht lernt man gut. Im August beginnt man mit der Vorbereitung für den Nachzipf. Wichtig ist eine gute Planung und sich den Stoff einzuteilen (siehe links).

Neun Wochen Sommerferien – die ideale Zeit zum Ausspannen, Spaß haben und nur nicht an die Schule denken. Manche Schüler müssen trotzdem einen Blick in die Schulbücher werfen, sei es um sich auf den Nachzipf vorzubereiten oder um Schulstoff zu wiederholen. Damit die Nachhilfe auch in den Ferien weitergehen kann, verlost tutoria für KURIER-Leser 5x 100-Euro-Guthaben für Einzelnachhilfe beim Schüler zu Hause, das in den Sommerferien eingelöst werden kann. Die Verlosung beginnt am 25. Juni und endet am 26. Juni. Hier geht es zum Gewinnspiel:

Mit diesen zehn Tipps klappt de Nachzipf garantiert:

1. Erstmal abschalten: Ferien sind zum Erholen da. Deshalb sollte man in den ersten beiden Wochen einfach die freie Zeit genießen und erst danach mit dem Lernen beginnen.

2. Weniger ist mehr: Regelmäßige kleine Lerneinheiten sind viel effektiver als ein großer Lerntag in der Woche. Wenn man dann auch noch kurze Wiederholungen einplant, kann das Gehirn den Lernstoff optimal abspeichern.

3. Lernplan erstellen: Es lohnt sich, den Lernstoff in kleine Lerneinheiten zu strukturieren. So behält man den Überblick und hat mit jedem „Lernpaket“, das man abhakt, ein kleines Erfolgserlebnis.

4. Der frühe Vogel: Am besten lernen Schüler morgens nach dem Aufstehen – dann ist man ausgeruht und kann nach getaner Arbeit den restlichen Ferientag genießen.

5. Mental unterstützen: Muss das Kind zur Nachprüfung, hält sich die Freude in der Familie natürlich in Grenzen. Trotzdem hilft Schimpfen hier nicht weiter. Stattdessen sollten Eltern ihr Kind aufmuntern, motivieren und da sein, wenn es Hilfe braucht.

6. Anreize schaffen: Kleine Belohnungen sind ein guter Ansporn und stärken das Durchhaltevermögen beim Lernen. Besser als materielle Dinge sind gemeinsame Unternehmungen, bei denen die ganze Familie etwas voneinander hat.

7. Mitstreiter suchen: Wird Lernen alleine zu langweilig, kann man sich mit Freunden in einer Lerngruppe treffen. Gemeinsam vorbereiten und Lernstoff wiederholen macht schließlich viel mehr Spaß.

8. Professionelle Unterstützung: Wenn es alleine oder in der Gruppe gar nicht mehr weitergeht, ist es sinnvoll, sich Hilfe von außen zu holen. Das können Mitschüler, Verwandte, Freunde oder auch professionelle Nachhilfelehrer sein

9. Die richtige Lerntechnik: Jeder Mensch lernt anders, deshalb sollte man die Lerntechnik wählen, die am besten zu einem passt. Beliebte Methoden sind Schaubilder, Mindmaps, Karteikarten, Stichpunktlisten oder beim Lernen auf und ab zu laufen.

10. Ab nach draußen: Lernen muss nicht immer automatisch am Schreibtisch stattfinden. Man kann sich auch unterwegs jede Menge Wissen aneignen, z. B. im Museum, in der Natur oder gleich im Urlaub in einem fremdsprachigen Land.

Gewinnspiel:

Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher im Sinne des KSchG ab 18 Jahren, die weder Mitarbeiter des Kooperationspartners noch des KURIER oder mit diesem verbundener Unternehmen sind. Der/Die Gewinner wird/werden unter allen rechtzeitig eingelangten Einsendungen mittels Ziehung unter Ausschluss des Rechtswegs ermittelt und persönlich verständigt; darüber hinaus wird über das Gewinnspiel keinerlei Korrespondenz geführt.

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