Erste Gütesiegel für 24-Stunden-Betreuung ab Herbst

Erste Gütesiegel für 24-Stunden-Betreuung ab Herbst
Wirtschaftskammer kündigt an: Die Qualität der Personenbetreuung soll erhöht und strenger kontrolliert werden.
Von Uwe Mauch

Jetzt startet die Pilotphase für das Gütesiegel „ÖQZ-24“, berichtet Harald Janisch dem KURIER. Doch es gibt noch einige ungeklärte Fragen, so der Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien.

KURIER: Herr Janisch, wen vertreten Sie: die Vermittlungsagenturen, die zur Selbstständigkeit gezwungenen Personenbetreuer oder beide?

Harald Janisch: Wir vertreten beide Berufsgruppen, und das ist in der Praxis ein Vorteil. Die Personenbetreuer sowie die Agenturen können nur dann höchste Qualität bieten, wenn sie eng und gut zusammenarbeiten.

Erste Gütesiegel für 24-Stunden-Betreuung ab Herbst

Hat am Gütesiegel maßgeblich mitgewirkt: Harald Janisch

Das sehen Frauen, mit denen ich gesprochen habe, diametral anders: Sie fühlen sich von Ihnen nicht vertreten.

Ich führe jedes Jahr Hunderte Gespräche mit meinen Mitgliedern und nehme das nicht so wahr. Übrigens konnten wir bei den Verhandlungen für das neue Gütesiegel für die Agenturen eine ganze Reihe von Forderungen der Betreuer durchsetzen. Es wird damit auch ihre Position wesentlich verbessern.

Apropos: Wann genau kommt das Gütesiegel?

Morgen startet die Pilotphase, die ersten Gütesiegel werden im Herbst verliehen. Jetzt müssen wir noch eine Förderung für kleinere Agenturen erreichen. Das Gütesiegel ist nämlich nicht ganz billig. Es gibt viele kleinere Agenturen, die hervorragend arbeiten – und die sollen sich auch eine Zertifizierung leisten können. Das Interesse der Agenturen ist übrigens groß.

Welche Kriterien muss eine Agentur mit Gütesiegel künftig erfüllen?

Die Kriterien sind umfangreich und äußerst streng. Beispielsweise wird bei Verträgen und Abrechnungen höchste Transparenz verlangt. Wichtig ist auch, dass Agenturen einen Firmensitz in Österreich haben müssen. Unseriöse Agenturen sitzen oft im Ausland, und da haben österreichische Behörden kaum eine Handhabe.

Garantiert das Gütesiegel die Vermittlung ausschließlich ausgebildeter und überprüfter Personenbetreuer?

Das ÖQZ-24 bewertet die Qualität von Agenturen. Bis Herbst entwickeln wir aber gemeinsam mit dem Sozialministerium auch eine eigene Zertifizierung für Personenbetreuer. Für uns ist das der nächste wichtige Schritt. Die Erfahrung zeigt nämlich: Je besser Betreuer qualifiziert, je besser ihre Deutschkenntnisse sind, desto höher sind auch die Honorare, die sie verlangen können.

Wird das Gütesiegel auch jene Agenturen bekommen, die die Hälfte des Honorars für die Vermittlung einstreifen?

Das ÖQZ-24 verlangt, dass Preise transparent und angemessen sein müssen. Es muss genau aufgeschlüsselt werden, welcher Vertragspartner wie viel für welche Leistung bekommt. Ich halte ein Honorar in der genannten Höhe für völlig unangemessen. Eine solche Agentur dürfte aus meiner Sicht auch kein Gütesiegel erhalten. Und ich würde sowohl Betreuern als auch Kunden dringend abraten, solche Verträge zu unterschreiben.

Wird das Gütesiegel die Unseriösen vom Markt verdrängen?

Aus Befragungen wissen wir: 90 Prozent der Kunden sind mit ihrer Agentur zufrieden bzw. sehr zufrieden. Das ÖQZ-24 soll helfen, die letzten schwarzen Schafe vom Markt zu verdrängen. Deswegen drängen wir darauf, dass es ab Herbst entsprechend bekannt gemacht wird.

Was haben Sie bisher unternommen, um unseriösen Agenturen das Handwerk zu legen?

Wir sind da sehr aktiv und konnten unter anderem erreichen, dass Parlament und Regierung strenge gesetzliche Regeln erlassen haben, die für alle Agenturen gelten. In der von uns gegründeten „PersonenbetreuerInnen-Akademie“ vermitteln wir neben fachlicher und sprachlicher Kompetenz auch unternehmerisches Grundwissen. Den Betreuern muss zum Beispiel klar sein, was es bedeutet, einen Vertrag zu unterschreiben. Zugleich bieten wir als Service für die Agenturen an, Vertragsvorlagen auf ihre Rechtskonformität zu überprüfen. Viele Konflikte können wir durch unsere Vermittlung ausräumen. Bei eindeutigen Rechtsverstößen drängen wir allerdings auf eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Das kann auch zum Entzug der Gewerbeberechtigung führen.

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