Trenklers Tratsch: Verwaltungsgericht besteht auf Zweifarbigkeit

Eigenmächtig umgefärbelt: Aus dem ehemaligen Verkehrsbüro wurde 2021 das Kleine Haus der Kunst
Das Bundesdenkmalamt (BDA) ist in einer misslichen Lage: Es kommt immer zu spät. Denn niemand – kein Eigentümer, keine Hausverwaltung – gibt vorab bekannt, dass er erhaltenswerte Substanz zu zerstören gedenkt.
In der Regel, beim Abbruch von Gründerzeithäusern etwa, geht es schlicht um Profitmaximierung. Mitunter will man auch nur Kosten einsparen. Im Majolikahaus an der Linken Wienzeile zum Beispiel wurden wegen Undichtheit brutal neue Gasleitungen eingezogen. Auf den Bestand – das Haus mit der verfliesten Jugendstilfassade von Otto Wagner aus 1898 ist ja ein Gesamtkunstwerk des Designs – nahm man keinerlei Rücksicht. Man bemühte sich nicht, den Originalzustand wiederherzustellen, Details der Stiegenhausausstattung verschwanden sogar. Das BDA nahm sich der Sache zwar an, passiert ist aber noch nichts.
Wenige hundert Meter entfernt, am anderen Ende des Naschmarkts, passiert auch nichts: Das ehemalige Gebäude des „Verkehrsbureaus“ gegenüber der Secession, zuletzt die Eventlocation eines mächtigen Glücksspielkonzerns, ist nach wie vor weiß getüncht.
Novomatic hatte die Immobilie Anfang 2021 mit sattem Gewinn an den Projektentwickler LNR Development (mit Lukas Neugebauer als geschäftsführenden Gesellschafter) verkauft. Nach Beendigung der Bauarbeiten zum „Kleinen Haus der Kunst“ war die Überraschung groß: Das Art-déco-Gebäude, von den Otto-Wagner-Schülern Hermann Aichinger und Heinrich Schmid errichtet, hatte seine dynamisch gestaltete Fassade – mit rötlichen Flächen und cremefarbenen Elementen – eingebüßt. Das BDA brachte daraufhin Anzeige ein. Denn das Weiß sei nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar, die zweifärbige Fassade ein „bestimmendes Charakteristikum des denkmalgeschützten Gebäudes“.
Das BDA verlangte die Wiederherstellung des denkmalgerechten Zustandes, der Eigentümer suchte daraufhin um die nachträgliche Genehmigung der Veränderungen an, natürlich erfolglos – und so weiter. Nun gibt es einen weiteren Etappenerfolg zu vermelden: Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte am 18. Juli die Ansicht, dass die Zweifarbigkeit der Fassade wiederherzustellen ist. Dem Eigentümer wurde eine Frist von vier Monaten zur Umsetzung eingeräumt.
Bei LNR Development gibt man sich allerdings gelassen: Sollte die Entscheidung dementsprechend ausgefallen sein, wie vom BDM behauptet, werde ein Rechtsmittel eingelegt werden. „Parallel wird von uns ein neuer Bewilligungsantrag für die Einfarbigkeit eingebracht.“ Die Frage, warum man mit allem Nachdruck auf dieser besteht, blieb unbeantwortet.
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