Trenklers Tratsch: Verwaltungsgericht besteht auf Zweifarbigkeit
Das Bundesdenkmalamt (BDA) ist in einer misslichen Lage: Es kommt immer zu spät. Denn niemand – kein Eigentümer, keine Hausverwaltung – gibt vorab bekannt, dass er erhaltenswerte Substanz zu zerstören gedenkt.
In der Regel, beim Abbruch von Gründerzeithäusern etwa, geht es schlicht um Profitmaximierung. Mitunter will man auch nur Kosten einsparen. Im Majolikahaus an der Linken Wienzeile zum Beispiel wurden wegen Undichtheit brutal neue Gasleitungen eingezogen. Auf den Bestand – das Haus mit der verfliesten Jugendstilfassade von Otto Wagner aus 1898 ist ja ein Gesamtkunstwerk des Designs – nahm man keinerlei Rücksicht. Man bemühte sich nicht, den Originalzustand wiederherzustellen, Details der Stiegenhausausstattung verschwanden sogar. Das BDA nahm sich der Sache zwar an, passiert ist aber noch nichts.
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