Salzburger Festspiele: Das Wohlverhalten als Geschäftsgrundlage

Es gibt keine "Wohlverhaltensklausel" im Vertrag von Markus Hinterhäuser: Der respektvolle Umgang war Bedingung für die Verlängerung
Thomas Trenkler
SALZBURGER FESTSPIELE: PRÄSENTATON "JEDERMANN 2024. ERSTE EINBLICKE IN DAS KONZEPT DER NEUINSZENIERUNG": HINTERHÄUSER

Die Kuratoriumssitzung der Salzburger Festspiele am Freitag endete ohne Vision, die Positionen bleiben verhärtet: Intendant Markus Hinterhäuser meint, er habe einen gültigen Vertrag bis 2031 (mit Sollbruchstelle 2029); das politisch besetzte Gremium hingegen ist der Überzeugung, dass die Vertragsverlängerung ab diesem Herbst hinfällig sei. Begründet wurde dies in der Vergangenheit – nach der entgleisten Kuratoriumssitzung am 26. Februar – mit einer ominösen „Wohlverhaltensklausel“.

Die Verwunderung der Kommentatoren war in der Folge groß: Wie kann es sein, dass ein Aufsichtsrat, der eigentlich die Geschäftsgebarung abzusegnen hat, den Intendanten gängeln kann – und ihn in die Schranken weisen will, weil er sich vielleicht nicht devot verhalten hat? Und wenn es eine solche „Wohlverhaltensklausel“ erst im Vertrag für die bereits abgesegnete Funktionsperiode ab dem Herbst gibt: Wie könne es sein, dass sich das Kuratorium auf diese schon jetzt bezieht? Beziehungsweise: Wie kann es sein, dass man einen Vertrag für null und nichtig erklärt – mit einem Bestandteil von diesem? Logisch wäre: Kein Vertrag – also keine Klausel.

Doch so, wie es hierzulande keinen Inspektor gibt (Adolf Kottan war Major), gibt es auch keine „Wohlverhaltensklausel“. Jedenfalls nicht im Vertrag von Hinterhäuser für die fünf Jahre bis 2031. Es kam im Mai 2024 nur deshalb zur Vertragsverlängerung, weil das Kuratorium beziehungsweise der damalige Landeshauptmann Wilfried Haslauer, übrigens ein Jurist, als Vorsitzender eine Bedingung gestellt hatte: Der Intendant müsse sich verpflichten, einen respektvollen bzw. wertschätzenden Umgang im Direktorium und gegenüber Dritten zu pflegen. Hinterhäuser hätte das, beteuert man in Salzburg, zugesagt.

Dieses Übereinkommen bildete also, wie es im Juristendeutsch heißt, die „Geschäftsgrundlage“ für den Vertrag. Und es trat in der Sekunde in Kraft – unabhängig von der Laufzeit des neuen Vertrags. Das Kuratorium verlangte zudem kein Wohlverhalten ihm gegenüber, sondern gegenüber den anderen Mitgliedern des Festspieldirektoriums.

Dieses besteht im Kern aus drei Personen: dem Intendanten, dem kaufmännischen Direktor und der Präsidentin. Mit Lukas Crepaz hat Hinterhäuser kein Problem: Er kennt ihn seit Kindheit an, ist ihm freundschaftlich verbunden. Und es war sein Wunsch, Crepaz, der seinen Job tatsächlich hervorragend macht, zu bestellen.

Aber es gibt auch noch die Nachfolgerin von Langzeit-Präsidentin Helga Rabl-Stadler. Wer die beiden einmal gemeinsam gesehen hat, weiß: Kristina Hammer und Hinterhäuser kommen nicht von verschiedenen Planeten, sie sind Galaxien voneinander entfernt.

Ob sich Hammer beim Kuratorium über Hinterhäuser beschwert hat? Ob jemand anderer gepetzt hat? Oder ob es dem Kuratorium selbst aufgefallen ist? Einerlei. Es konnte nicht länger mitansehen, wie despektierlich der lässige Intendant die Etepetete-Präsidentin in der Öffentlichkeit behandelte. Viel zu erzählen über Interna hätte auch Bettina Hering, die Schauspielleiterin bis zum Herbst 2023: Sie verzichtete – nobel schweigend – auf eine Vertragsverlängerung.

Hinterhäuser, ein triumphaler Festivalmacher, hat es sich mit vielen Entscheidungsträgern verscherzt. Sein Problem: Im 21. Jahrhundert lassen diese es nicht zu, dass Genies weiterhin alles dürfen.

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