Proll, Kirchschlager, Dorfer: Verfassungsklage gegen Kultur-Lockdown

PRÄSENTATION DER INITIATIVE "WIR UND KULTUR": SZEKERES/DORFER/SPERA/KIRCHSCHLAGER/PROHASKA
Über Individualanträge will die "Florestan-Initiative" prüfen lassen, ob die Corona-bedingten Schließungen der Kulturstätten verfassungskonform waren und sind.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll klären, ob der anhaltende Kultur-Lockdown im Widerspruch zur garantierten Freiheit der Kunst und tatsächlich ein gelindes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz vor dem Coronavirus darstellt. Eine entsprechende Verfassungsklage der "Florestan-Initiative", die von Pianist und Intendant Florian Krumpöck mitinitiiert wurde, wurde nun in Form von Individualanträgen eingereicht.

Unter den zehn Individualantragstellern finden sich laut einer Aussendung unter anderen die Schauspielerin Nina Proll, die Sängerin Angelika Kirchschlager, der Kabarettist Alfred Dorfer oder die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot. "Mittlerweile untermauern eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien die Wirksamkeit der Präventionskonzepte von Kultureinrichtungen und legen damit eine Öffnung nahe", heißt es dazu. Auch praktische Beispiele wie aus dem seit Monaten geöffneten Teatro Real Madrid würden aufzeigen, "dass ein ernstzunehmender gesundheitspolitischer Umgang sich mit Öffnungsszenarien für die Kultur durchaus vereinbaren lässt".

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