Novelle des Theaterarbeitsgesetzes ab heute in Begutachtung

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Die Reform soll mehr Rechtssicherheit und eine bessere Absicherung für freischaffend tätige Schauspieler bringen.

Das Theaterarbeitsgesetz (TAG) wird novelliert. Kernanliegen der Reform sind mehr Rechtssicherheit und eine bessere Absicherung für freischaffend tätige Schauspielerinnen und Schauspieler, Sängerinnen und Sänger sowie Tänzerinnen und Tänzer.

„Wir beobachten seit vielen Jahren einen grundlegenden Wandel der Arbeitsrealitäten in der Darstellenden Kunst“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer in einer Aussendung. „Die Arbeit der Künstlerinnen und Künstler muss unter angemessenen, zeitgemäßen und diesen Arbeitsrealitäten entsprechenden Rahmenbedingungen stattfinden. Mit der Novelle des Theaterarbeitsgesetzes tragen wir dieser Entwicklung Rechnung.“ Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher ergänzt: „Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Fairness zu erhöhen.“

In den letzten Jahren - also während der Pandemie mit vielen abgesagten Theaterproduktionen - sei klar geworden, dass die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse (Anstellung, befristete Anstellung, Gastvertrag und Werkvertrag) besser voneinander abgegrenzt werden müssen. Die Novelle bringt nun Klarstellungen im Bereich der Gastverträge (Mitwirkung bei 6 bis 60 Aufführungen im Spieljahr) mit sich. Sie beinhaltet eine genauere Berechnung des Durchschnittsbezugs der Ensemblemitglieder sowie des Entgelts für Gastschauspielerinnen und -schauspieler. Präzisiert wird auch, dass an Bühnen ohne festes Ensemble Gastverträge nur möglich sind, sofern das Monatsbruttogehalt die gesetzliche Mindestentgeltgrenze (diese beträgt im heurigen Jahr 2.730 Euro) übersteigt.

Der Entwurf ermöglicht außerdem eine bessere Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Arbeit, insbesondere unter Rückgriff auf bestehende Judikatur und Entscheidungen der Verwaltung. Wichtiges Element zur Absicherung für Gastkünstlerinnen und Gastkünstler ist zudem die Entgeltfortzahlung im Verhinderungsfall, auf die Niedrigverdienende in Zukunft Anspruch haben sollen.

Die geplanten Änderungen sollen mit 1. September 2025 in Kraft treten, um der Branche ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Der Gesetzesentwurf ist fertig, das Begutachtungsverfahren startet heute (Mittwoch): Interessierte und Betroffene wurden eingeladen, ihre Rückmeldungen während der vierwöchigen Begutachtungsfrist abzugeben, um sicherzustellen, dass die Novelle den Bedürfnissen der Branche gerecht wird.

Das Kulturministerium begleitet die Novelle des Theaterarbeitsgesetzes überdies mit weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler – auch an den Bundestheatern: „Wir haben daher gemeinsam mit der Bundestheater-Holding einen klaren Prozess aufgesetzt, der von der Sicherstellung von Fair Pay, einem institutionalisierten Austausch zwischen Bühnen und Interessensvertretungen bis zur Festlegung von klaren Abläufen, Kommunikationswegen und Ansprechpersonen für Gäste reicht“, so Staatssekretärin Mayer. 

 

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