"Müllpfand" am Nova Rock war unzulässig
Zusammenfassung
- Der 'Müllbeitrag' am Nova Rock 2024 wurde vom OLG Wien als unzulässig befunden.
- Das OLG kritisierte unklare Klauseln des 'Müllpfandes', worauf 10 Euro einbehalten wurden.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und der Festivalbetreiber erwägt rechtliche Schritte.
Der "Müllbeitrag", der beim Nova Rock Festival 2024 einbehalten wurde, ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Nova Music Entertainment GmbH im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Der Festivalbetreiber berät noch über ein etwaiges Vorgehen gegen das Urteil.
Konkret ging es dabei um Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten "Müllpfandes" in Höhe von 20 Euro. Zehn Euro erhielten Besucher retour, wenn sie einen "mindestens halbvollen Müllsack" zurückbrachten, zehn Euro wurden jedenfalls einbehalten.
Das OLG beurteilte diese Klauseln nun wie bereits das Landesgericht Eisenstadt als gesetzeswidrig, da sie unklar formuliert sind, teilte der VKI am Freitag in einer Aussendung mit. So bleibe etwa offen, wofür der Müllbeitrag eigentlich eingehoben wird und auch der Begriff "halbvoller Müllsack" sei laut OLG unzureichend definiert.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, hieß es. Der VKI und Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) sahen darin jedenfalls ein "wichtiges Signal für mehr Preistransparenz".
Festivalchef Ewald Tatar erklärte auf APA-Anfrage, man überlege ein etwaiges Vorgehen noch bis August: "Wir beraten noch mit den Anwälten."
Kommentare