Terror-Berichterstattung: Medienbehörde verurteilt oe24 TV und ServusTV

Medienbehörde verurteilt oe24 TV und Servus TV, weil sie schwer verletzte oder tote Personen und nutzergenerierte Videos - entgegen Polizeiaufrufen - zeigten
Verstöße gegen Menschenwürde und Sorgfaltspflichten, Verurteilung muss im Programm verlesen werden. Urteil nicht rechtskräftig

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020 hat die Medienbehörde KommAustria in Verfahren gegen oe24 TV und ServusTV Verstöße gegen Bestimmungen zur Wahrung der Menschenwürde und der Sorgfaltspflichten festgestellt.

Laut Bescheiden der Behörde wurden in beiden Programmen unter anderem tödliche Schüsse auf einen Passanten, Bilder eines angeschossenen Polizisten, schwer und schwerst verletzte Personen, von denen eine später verstarb und schließlich die Leiche des Attentäters in einer die Menschenwürde dieser Personen nicht achtenden Form gezeigt und damit gegen § 30 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) verstoßen.

Journalistische Grundsätze gebrochen

Dazu bedienten sich beide Programme während des laufenden Polizeieinsatzes wiederholt und entgegen der Aufrufe der Exekutive nutzergenerierter Video- und sonstiger Bildmaterialien, die Menschen in existentiellen Ausnahmesituationen zeigten. Damit wurde den anerkannten journalistischen Grundsätzen nicht entsprochen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung nicht mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft geprüft (Verstoß gegen § 41 Abs. 5 AMD-G.
 
Beide Mediendiensteanbieterinnen haben die jeweils sie betreffende Entscheidung der KommAustria drei Mal im Hauptabendprogramm auf oe24 TV bzw. ServusTV zu verlesen. Dazu sind festgelegte Formulierungen der Behörde zu verwenden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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