ORF verschärft Regeln: Keine Maske für Moderatoren und Gäste
Der ORF verschärft angesichts der ansteckenderen Omikron-Variante die Regeln für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So setzt das Unternehmen umfassend auf Home-Office - vor allem für ungeimpftes Personal. Das geht aus einer internen Mitteilung von Generaldirektor Roland Weißmann, die der APA vorliegt, hervor. Der Eintritt in die ORF-Betriebsstätten sei "weiterhin unter Beachtung der 2G-plus-Regel möglich". Das Maßnahmenpaket tritt mit Dienstag, 0.00 Uhr, in Kraft.
Das Omikron-Maßnahmenpaket hat auch zur Folge, dass Moderatorinnen und Moderatoren sowie Studiogäste ab Dienstag wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos ohne hauseigene Maskenbildnerinnen und Maskenbildner auskommen müssen. "In geeigneter Form wird 'Selbstversorgung' angeboten", verspricht der ORF.
Home Office "lückenlos"
Der Mitteilung zufolge ist Home-Office für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung "lückenlos" umzusetzen, die einerseits ihrer Tätigkeit auch außerhalb der Betriebstätte nachgehen können und andererseits "keine zwingende ... Notwendigkeit zum Verweilen in der Betriebsstätte zwecks Aufrechterhaltung der Betriebs-, Produktions- und Sendefähigkeit haben". Wer der Vereinbarung nicht zustimmt, für den kann in Abstimmung mit der Konzernsicherheit und der Personalabteilung eine Sonderregelung getroffen werden - etwa in Form zusätzlicher Auflagen.
Nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "verbringen ihre Dienstzeit bis auf Weiteres im Home Office", heißt es in dem Schreiben. Ausnahmen für Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung möglich ist, gibt es nicht, "da bei diesen Personen ... kein für das Schutzkonzept '2G+' erforderlicher Impfschutz vorliegt".
Neben der Aufforderung, in den ORF-Betriebsstätten Maske zu tragen, physischen Kontakt so weit wie möglich zu reduzieren und Meetings zu beschränken, wird auf die 2G-plus-Regel hingewiesen. Zutritt erhalten also nur Personen, die entweder geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen können. All jene, die diese Auflage nicht erfüllen können, "werden im Interesse der Erhöhung der Betriebssicherheit im Home-Office beschäftigt". In "sensiblen Zonen" müssen die negativen Tests verpflichtend von den Dienststellenleitern kontrolliert werden. Das gelte auch für "alle externen Gäste".
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