ORF-Stiftungsrätin Stolba Fall für Corporate-Governance-Arbeitsgruppe
Mit Fragen der Unvereinbarkeit muss sich die Corporate-Governance-Arbeitsgruppe des ORF-Stiftungsrates beschäftigen. Auslöser dafür ist ein Bericht des KURIER über die parallele Tätigkeit von Petra Stolba als ORF-Stiftungsrätin sowie als Kabinettschefin des Ersten Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, Othmar Karas (ÖVP). Das wurde vom 35-köpfigen Stiftungsrat einstimmig beschlossen. "Wir haben ein ORF-Gesetz und strenge Compliance-Regeln, aber man muss sich stets selbst hinterfragen", so Stiftungsratsvorsitzender Lothar Lockl, ohne Stolbas Namen zu nennen.
Es habe im Stiftungsrat eine kurze Diskussion zum Thema Compliance unabhängig von Personen gegeben, sagte Thomas Zach, Leiter des ÖVP-Freundeskreises. Die Arbeitsgruppe solle sich nun mit der Thematik befassen, sie analysieren und dann ein Ergebnis präsentieren. Dieses wollen er und Lockl nicht vorwegnehmen. Sigrid Pilz, die für den Grünen-"Freundeskreis" spricht, meinte, man müsse sich dieser wichtigen Frage stellen: "Das aber an einer einzelnen Person aufzuhängen, finde ich aber nicht fair." Laut ORF-Gesetz (§ 20 Zif. 3) sind Kabinettsmitglieder etwa von österreichischen Ministern oder Partei-Angestellte von einer Stiftungsratstätigkeit ausgeschlossen.
Kritik am ORF-Stiftungsratssitz für Stolba setzte es vor wenigen Tagen vonseiten der Opposition. SPÖ-"Freundeskreisleiter" Heinz Lederer sprach im KURIER von einem "No-Go für die Arbeit im ORF-Stiftungsrat". SPÖ und FPÖ orteten eine Gesetzeslücke. Denn laut Gesetz dürfen im obersten ORF-Gremium keine Politiker oder auch Kabinettsmitarbeiter sitzen. Nicht ausgeschlossen sind jedoch Kabinettsmitarbeiter auf EU-Ebene. So betonte auch Stolba, dass allfällige Unvereinbarkeiten geprüft worden seien. Ohnehin sei ihr Job im EU-Parlament nur administrativ.
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