ORF-Publikumsrat verletzte mit Bestellung Gesetz

Entsandte Person in ORF-Stiftungsrat, die nicht den Anforderungen des ORF-Gesetzes entsprach.
ORF-Publikumsrat verletzte mit Bestellung Gesetz

Der ORF-Publikumsrat hat mit der im Vorjahr getätigten Bestellung von Rätin Gertrude Aubauer für den ORF-Stiftungsrat das ORF-Gesetz verletzt. Das hat die Medienbehörde KommAustria entschieden, wie der "Standard" berichtete. Walter Strobl vom Rechtsdienst des Presseclubs Concordia bestätigte dies der APA. Er ging wie auch ORF-Publikumsrat Martin Ladstätter gegen die Bestellung von Aubauer für den ORF-Stiftungsrat vor. Diese war in einer ÖVP-Teilorganisation tätig.

Personen mit politischen Funktionen dürfen laut ORF-Gesetz nicht in den ORF-Gremien Platz nehmen. Wegen des Verdachts der Unvereinbarkeit hatte sie sich bald nach der Bestellung aus dem ORF-Stiftungsrat und auch dem ORF-Publikumsrat zurückgezogen. Auch Beatrix Karl zog sich wegen vermuteter Unvereinbarkeit aufgrund einer politischen Tätigkeit aus dem Publikumsrat zurück. Daraufhin sicherte das Gremium in einer Sitzung im September des Vorjahres sämtliche getätigten Beschlüsse wie die Wahl der Vorsitzenden ab und entsandte mit Petra Stolba eine neue Person ins oberste ORF-Gremium.

Entscheidung macht weiteres Problem sichtbar

Die eingebrachten Beschwerden sahen das ORF-Gesetz mehrfach verletzt, die KommAustria stellte aber nur in einem Fall einen Verstoß fest: Weil eine unvereinbare Publikumsrätin in den Stiftungsrat bestellt wurde. Keine Verletzung liege vor, weil Ladstätter für ein Mandat im Stiftungsrat besser qualifiziert gewesen wäre, wie vorgebracht wurde. Das sei kein relevantes Kriterium, so die KommAustria. Im Umstand, dass zwei unvereinbare Publikumsräte bei der Entsendung der Stiftungsräte mitstimmten, stellte die Behörde ebenso keine Rechtswidrigkeit fest. Die beiden wurden von der Bundesregierung in den Publikumsrat entsandt und die Behörde dürfe nicht das Handeln der obersten Organe der Verwaltung überprüfen, so die Argumentation, die auch schon vor mehreren Jahren nach einer Beschwerde über mutmaßlich gesetzeswidrige Bestellungen von Publikumsräten zum Einsatz kam.

Die Bestimmungen des ORF-Gesetzes, die die Unabhängigkeit von ORF-Gremienmitgliedern sichern sollen, seine somit zahn- und wirkungslos, wenn sie nicht überprüfbar seien, meinte Strobl gegenüber dem "Standard". Aber immerhin mache die "ernüchternde" Entscheidung das Problem sichtbar. Strobl überlegt nun, Beschwerde gegen die Entscheidung der KommAustria einzulegen.

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