ORF: Landeshauptleute haben nichts mehr mitzureden

Zusammenfassung
- Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Besetzung der ORF-Landesdirektoren wird abgeschafft, um die Unabhängigkeit des ORF zu stärken.
- Henrike Brandstötter von den NEOS bezeichnet die Maßnahme als Systembruch und Schritt zu einem politikfernen ORF.
- Eine Einigung im Bereich der ORF-Haushaltsabgabe sieht vor, dass Unternehmen mit mehreren Filialen die Abgabe nicht mehr mehrfach zahlen müssen.
Landeshauptleute haben ein Anhörungs‑ bzw. Mitspracherecht bei der Besetzung der ORF‑Landesdirektoren – allerdings kein formelles Veto‑Recht. Nun wird dieses Anhörungsrecht der Landeshauptleute abgeschafft.
Dafür gebe es eine grundsätzliche Einigung der Regierungsfraktionen, berichtete Neos-Mediensprecherin Henrike Brandstötter der APA. Beschlossen werden könnte die Maßnahme bereits im September nach der Sommerpause des Nationalrats. Änderungen sind auch bei der ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen geplant.
Stärkung der Unabhängigkeit
Laut Paragraf 23 des ORF‑Gesetzes obliegt dem Generaldirektor die Vorlage von Vorschlägen für Landesdirektoren "nach Einholung einer Stellungnahme des betreffenden Landes" – also konkret nach Rücksprache mit dem jeweiligen Landeshauptmann, der jeweiligen Landeshauptfrau. Dieser Passus soll nun gestrichen werden.
Für Brandstötter ist die Abschaffung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute "ein längst überfälliger Systembruch - und ein großer Erfolg für einen unabhängigen ORF".
Die Maßnahme stärke die Unabhängigkeit und sei ein "massiver Schritt hin zu einem politikfernen ORF". Bei diesem Schritt solle es allerdings nicht bleiben: "Eine politikfernere Gestaltung des ORF ist kein Sprint, sondern ein Reformmarathon - und wir sind entschlossen, weiterzulaufen", so Brandstötter.
Einigung bei Haushaltsabgabe
Auch bei der ORF-Haushaltsabgabe wurde eine weitere Einigung erzielt: So sollen Unternehmer mit mehreren Filialen die Haushaltsabgabe künftig nicht mehr mehrfach zahlen müssen. "Das war nicht nur unfair, sondern schlicht überschießend - und ist jetzt Geschichte", kommentierte Brandstötter die weitere Einigung.
Die neue gesetzliche Grundlage beinhalte eine Festschreibung der bisherigen Kulanzregelung, weitere Maßnahmen sollen in den kommenden Wochen Thema von Verhandlungen sein, hieß es aus dem Finanzministerium.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) freute sich gegenüber der APA über die "notwendige Klarstellung, Rechtssicherheit und Beitragsgerechtigkeit". Laut Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) entlaste die Regelung "gezielt die österreichischen Betriebe" und schütze "besonders kleine und mittelständische Unternehmen vor unverhältnismäßigen Mehrfachzahlungen".
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