Benko-Ehefrau siegte erneut in Prozess gegen Medium
Die Ehefrau von Signa-Gründer René Benko, Nathalie Benko, hat am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck erneut einen Sieg gegen ein Medium davon getragen: Die gebürtige Schweizerin hatte gegen das Online-Medium Berliner Morgenpost bzw. die dahinter stehende "Funke Medien Berlin GmbH" wegen offenbar wahrheitswidriger Berichterstattung über eine angeblich von ihr eingereichte Scheidung eine Privatanklage eingebracht. Das Medium wurde zu 1.500 Euro Entschädigung verurteilt.
Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Benko-Anwalt Hubertus Weben fiel die Entschädigungszahlung wegen Verstoßes gegen das Mediengesetz zu gering aus. Er meldete daher im Anschluss Strafberufung an. Der Rechtsvertreter der "Funke Medien Berlin GmbH" gab indes keine Erklärung ab. Das Medium muss jedenfalls - im Falle der Rechtskraft - das Urteil auch in seinem Online-Auftritt veröffentlichen. Der Strafrahmen für Entschädigungszahlungen hatte 100 bis 100.000 Euro betragen.
Richterin Martina Eberherr erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass der im Online-Medium morgenpost.de im März veröffentlichte Artikel über eine mutmaßliche Scheidung im Hause Benko dazu qualifiziert sei, "sowohl in die Privatsphäre von Frau Benko einzugreifen als diese auch in der Öffentlichkeit bloßzustellen." Zudem sei im Onlinebericht sogar über angebliche Scheidungsgründe gemutmaßt worden, was einen noch stärkeren Eingriff in die Privatsphäre Benkos darstelle.
Benko erschien abermals nicht, Diskussion über Reichweite
Nathalie Benko selbst war - wie bereits anlässlich verhandelter Klagen gegen Medien in der vergangenen Woche - erneut nicht vor Gericht erschienen. Die nur rund 20-minütige Verhandlung drehte sich vor allem um Reichweite und Klickzahlen des Berliner Mediums. Der Rechtsvertreter der "Berliner Morgenpost" stellte eine hohe Reichweite jedenfalls in Abrede. "Nur weil die ́Berliner Morgenpost ́gut etabliert ist und gelesen wird, heißt das noch lange nicht, dass ein österreichischer Betrugsfall in Berlin hunderttausende Male angeklickt wird", argumentierte er. Benko-Anwalt Weben stellte dies wiederum vehement in Abrede. Er sprach von einem "Herunterspielen der Reichweite und der Klickzahlen", was eine altbekannte Strategie bei solchen Klagen darstelle..
Axel Springer Verlag und "Tagesanzeiger" bereits zu Geldstrafen verurteilt
Der vorerst siegreichen Privatanklage von Benko gegen morgenpost.de waren vergangene Woche zwei - nicht rechtskräftige - Urteile gegen den Axel Springer Verlag und das Schweizer Online-Medium Tagesanzeiger vorangegangen. Der Axel Springer Verlag wurde dazu verurteilt, 8.000 Euro für einen offenbar wahrheitswidrigen Bericht bezüglich der angeblichen Scheidung auf bild.de sowie 2.000 Euro für einen ebensolchen auf der Plattform B.Z. Berlin an Frau Benko zu bezahlen. Dem Tagesanzeiger wurde ebenfalls 2.000 Euro Strafe auferlegt. Auch diese Medien müssen - sollte das Urteil rechtskräftig werden - dieses in ihren Online-Auftritten veröffentlichen.
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