Disziplinarverfahren gegen Anwalt nach "Tagespresse"-Hanger-Klage

ÖVP-KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: HANGER
Er hatte den ÖVP-Politiker geklagt, weil dieser ein "Satireprojekt" sei. Die Anwaltskammer muss sich nun damit beschäftigen.

Die letztlich gescheiterte und zurückgezogene Klage des Satireportals Tagespresse gegen den ÖVP-Mandatar Andreas Hanger wegen unlauteren Wettbewerbs hat für deren Anwalt nun, zwei Jahre später, unangenehme Spätfolgen.

Wie der Standard am Montag online berichtete, steht er nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor einem Disziplinarverfahren, das zunächst noch teilweise eingestellt worden war.

Geldstrafe denkbar

Denkbar wäre eine Geldstrafe gegen den Anwalt, der Ausgang des Verfahrens ist aber völlig offen, so die Zeitung. Ein Anwaltskollege hatte die Ehre des Berufsstandes durch die Klage offenbar verletzt gesehen. Er setzte eine Sachverhaltsdarstellung auf und übermittelte sie Anfang August 2021 an die Rechtsanwaltskammer Wien.

Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot

Der Disziplinarrat wird sich nun im Kern mit zwei Vorwürfen beschäftigen. Zum einen habe der Anwalt mit der Klage gegen das "Sachlichkeitsgebot" verstoßen, als er Hanger vorwarf, sich als Politiker zu gerieren, tatsächlich aber ein Satireprojekt zu sein und der Tagespresse damit das Wasser abzugraben. Der zweite Vorwurf gegen den Anwalt lautet, dass er die Tagespresse "nicht ausreichend über die möglichen (Kosten-)Folgen bei Prozessverlust (...) aufgeklärt" hätte. Das Portal hatte diesen Vorwurf allerdings gar nicht gegen seinen Anwalt erhoben, wie dieser gegenüber dem Standard erklärte.

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