Anzeige: Armin Wolf geht gegen Elon Musks Plattform X vor
Zusammenfassung
- ORF-Anchor Armin Wolf hat bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige gegen unbekannte X-Mitarbeiter wegen Verdachts der Begünstigung von Straftaten eingebracht.
- Die Plattform X verweigerte trotz mehrfacher Aufforderung die Löschung strafrechtlich relevanter Postings und die Herausgabe von Nutzerdaten.
- Wolf beschreitet mit Anwältin Maria Windhager einen neuen juristischen Weg, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
ORF-Anchor Armin Wolf setzt in seinem Kampf gegen anonyme Hass- und Verleumdungspostings auf der Plattform X (ehemals Twitter) einen nächsten juristischen Schritt. Wie der Journalist in seinem Blog arminwolf.at erklärt, hat er über seine Anwältin Maria Windhager bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige wegen Verdachts auf Begünstigung eingebracht.
Die Sachverhaltsdarstellung richtet sich gegen unbekannte Mitarbeiter der „Twitter International Unlimited Company“ (X) und ist die Reaktion auf die beharrliche Weigerung der Plattform, bei strafrechtlich relevanten Inhalten zu kooperieren.
Internationale Rechtshilfe ignoriert
Den Anlass liefert ein anonymer Poster und die jahrelange Untätigkeit von Elon Musks Plattform: "Dutzende klagsfähige Postings, praktisch jedes Tweet war eine Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede oder Kreditschädigung. Einige davon betrafen auch mich."
Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte sich die Plattform bisher, die Postings zu löschen. Ein Antrag des Straflandesgerichts Wien, die Nutzerdaten herauszugeben, um den Täter zur Rechenschaft ziehen zu können, wurde "ignoriert".
Selbst offizielle Rechtshilfeersuchen, zuerst an Irland (europäische Firmen-Zentrale) und dann an die US-Justiz, scheiterten an bizarren Begründungen: Irland lehnte ab, weil die Daten angeblich außerhalb der EU gespeichert seien. In den USA wurde das Ersuchen zurückgewiesen mit der Begründung, man habe sich leider um schwerwiegendere Delikte zu kümmern.
Juristischer Schachzug: Begünstigung
Mit der Wiener Medienanwältin Maria Windhager beschreitet Wolf nun einen neuen Weg, der sich auf den Straftatbestand der "Begünstigung" ($ 299 StGB) beruft – ein Offizialdelikt, dem die Staatsanwaltschaft nachgehen muss. Das Prozess- und Kostenrisiko liegt nun nicht mehr beim ORF-Journalisten.
Die Sachverhaltsdarstellung spricht vom "begründeten Verdacht, dass unbekannte Mitarbeiter der Twitter International Unlimited Company absichtlich" einen unter Pseudonym auftretenden Nutzer "der Verfolgung wegen einer strafbaren Handlung ganz oder zum Teil zu entziehen versucht".
Im Blog erläutert Wolf die juristische Logik: Es sehe ganz danach aus, "als würden die Leute, die so mit strafbaren Postings umgehen, die Strafverfolgung behindern – und damit den anonymen Aggro-Troll, der die Postings geschrieben hat, begünstigen". Sein Fazit: "Und das wäre strafbar."
Der Journalist, der sich aus Protest gegen die "Hate-Speech-Schleuder" X mit vielen Kolleginnen und Kollegen von der Plattform zurückgezogen hat, hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen.
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