ARD-Chef will aus öffentlich-rechtlichem System "ausbrechen"

ARD-Chef will aus öffentlich-rechtlichem System "ausbrechen"
Tom Buhrow will eine tiefgreifende Neuordnung der Rundfunklandschaft. Stellt zwei parallele bundesweite Sender infrage.

Inmitten der heftigen Debatte um die Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland hat der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow Vorschläge für eine tiefgreifende Neuordnung der Rundfunklandschaft gemacht. „Mein fester Eindruck ist: Deutschland scheint uns in zehn Jahren nicht mehr in dem Umfang zu wollen - und auch finanzieren zu wollen wie heute“, sagte der 64-jährige Buhrow am Mittwochabend vor dem Verein Übersee-Club in Hamburg. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstag) publizierte die Rede. Buhrow ist auch Intendant des Westdeutschen Rundfunks (WDR).

Runder Tisch und Ausbruch

Buhrow, der ausdrücklich nicht in seiner Funktion als derzeitiger ARD-Vorsitzender, sondern für sich selbst sprach, regte Eckpunkte für die Reform an. „Erstens: Wir müssen aus dem bisherigen System Staatskanzleien hier, Sender dort ausbrechen. Zweitens: Wir brauchen dafür einen Runden Tisch, der einen neuen Gesellschaftsvertrag ausarbeitet. Eine Art verfassungsgebende Versammlung für unseren neuen, gemeinnützigen Rundfunk.“ Drittens dürfe es an diesem Runden Tisch keine Tabus und keine Denkverbote geben. Er sprach auch von Verlässlichkeit und Sicherheit für mindestens eine Generation.

"Soll einer ganz verschwinden?"

Der WDR-Intendant sagte mit Blick auf das ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste und das Hauptprogramm des ZDF: „Die erste Frage - glaube ich -, die wir uns stellen müssen, ist: Will Deutschland im 21. Jahrhundert weiter parallel zwei bundesweite, lineare Fernsehsender? Wenn nicht: Was heißt das? Soll einer ganz verschwinden und der andere bleiben? Oder sollen sie fusionieren, und das Beste von beiden bleibt erhalten?“ In der Rede ging es auch um die zukünftige Ausgestaltung der ARD-Regionalprogramme und die Rolle von Orchestern, Bigbands und Chören. Zudem warb Buhrow dafür, offen über bundesweites Radio zu diskutieren, was es bislang innerhalb der ARD nicht gibt.

Netflix die Stirn bieten

SWR-Intendant Kai Gniffke, der Buhrow 2023 als ARD-Chef nachfolgt und damit die Gemeinschaft nach außen vertreten wird, sagte dazu: „Ich nehme den Text als Ansporn, mutig zu sein und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest zu machen. Buhrow fordert zu Recht, Netflix und Co die Stirn zu bieten.“ Um dafür die Ressourcen zu haben, sei es „richtig, auch Dinge zu überdenken, die wir lange für unantastbar gehalten haben, Stichwort Hörfunk-Wellen, Orchester, Produktionsstätten oder lineare TV-Kanäle“.

Zurückhaltung im ZDF

Das ZDF äußerte sich zurückhaltend. Er teile nicht die „pauschale Skepsis des ARD-Vorsitzenden in Bezug auf die Reformfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, sagte ZDF-Intendant Norbert Himmler. „Wir sind offen und bereit für diese grundsätzliche Debatte und scheuen dabei auch keinen Vergleich der Systeme“, machte Himmler zugleich deutlich. „Als nationaler, zentral organisierter Sender ist das ZDF effizient aufgestellt und dabei lern- und veränderungsfähig.“ Das ZDF habe bewiesen, dass erfolgreiche Reformen möglich seien.

Öffentlich-rechtliche Mediathek

Buhrow, Intendant des größten ARD-Senders, hatte in seiner Rede erneut seine bereits vor Jahren geäußerte Idee von einer einzigen großen Mediathek im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Jahre 2030 aufgegriffen. Bislang arbeiten ARD und ZDF zwar bereits vernetzter miteinander, haben aber weiterhin eigenständige Mediatheken. Der WDR-Chef und frühere „Tagesthemen“-Moderator sprach auch das Thema Senderfusionen in der ARD an und verwies mit Blick auf die Historie auf RBB oder SWR, die aus je zwei Anstalten hervorgingen.

Fusionen sind Reizthema

Buhrow erwähnte damit in seiner Rede viele Reizthemen wie eben Fusionen, die immer mal wieder auch aus der Politik zu hören sind. Die Bundesländer sind in Deutschland für Medienpolitik zuständig und beschreiben in Staatsverträgen den Auftrag und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es geht dabei nicht um konkrete Inhalte des Programms. Zuletzt war die Debatte um die Öffentlich-Rechtlichen wieder neu entfacht - ausgelöst durch Turbulenzen bei Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und Norddeutschem Rundfunk (NDR). Dort hatte es unterschiedlich gelagerte Vorwürfe gegen Führungspersonal gegeben.

Reform der Öffentlich-Rechtlichen im Gange

Die Bundesländer reformieren derzeit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der durch Rundfunkbeiträge finanziert wird. Momentan zahlen Haushalte monatlich 18,36 Euro. Bei den Reformen geht es um die Anpassung von Auftrag und Struktur. In einem zweiten Reformschritt soll die Finanzierung des Rundfunks folgen. Die Rundfunkkommission der Länder ist das entscheidende Gremium, das die medienpolitischen Anstrengungen der Bundesländer koordiniert. Interessant ist die Frage, ob Buhrows Rede zu konkreten Konsequenzen führen wird. Die Reaktion aus den Ländern fiel auf seinen Vorstoß unterschiedlich aus, es gab darunter viel Lob.

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