Impflotterie: Bedenken wegen geplanter Abwicklung via ORF

Ein Kalender mit dem Eintrag Impfen!
Medienrechtler Hans Peter Lehofer äußert Kritik an der Bundesregierung: Auf Wunsch Lotterien zu organisieren, gehöre nicht zu nicht zu den Aufgaben des ORF.

Das Ansinnen der Bundesregierung, die angekündigte Corona-Impflotterie neben anderen möglichen Medienpartnern auch über den ORF organisieren zu wollen, wird kritisch beäugt. Medienrechtler Hans Peter Lehofer äußerte in einem Online-Bericht des "Standard" Bedenken, wonach der Eindruck eines "Hilfs- oder Verlautbarungsorgans" entstehen könnte. Der ORF pochte auf seine Unabhängigkeit und verwies auf ein erstes Gespräch kommende Woche.

Lehofer gab im "Standard" zu bedenken, dass der ORF Bundes- und Landesbehörden nur für "Aufrufe in Krisen- und Katastrophenfällen und andere wichtige Meldungen an die Allgemeinheit" Sendezeit zur Verfügung stellen müsse. "Auf Wunsch der Bundesregierung Lotterien zu organisieren gehört nicht dazu", so der Rechtsexperte. Eine etwaige dahin gehende Änderung des ORF-Gesetzes wäre ein "gefährliches Signal": "Dann könnte der Eindruck entstehen, der ORF wäre so etwas wie ein Hilfs- oder Verlautbarungsorgan der Bundesregierung, und gerade das darf ein öffentlich rechtlicher Sender nicht sein."

Beim ORF betonte man in einem der APA am Samstag übermittelten Statement, "das von der Bundesregierung und der SPÖ angekündigte Vorhaben einer Impflotterie und das damit verbundene Ersuchen um Mitwirkung des ORF zur Kenntnis" zu nehmen. Kommende Woche finde ein erstes Gespräch dazu statt. "Der ORF wird die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für eine allfällige Unterstützung prüfen und über eine Mitwirkung entscheiden", heißt es weiters. Das Ausmaß einer allfälligen Mitwirkung sei von den gesetzlichen Möglichkeiten und den entsprechenden Ressourcen abhängig. "Die Unabhängigkeit des ORF muss jedenfalls in vollem Umfang gewahrt sein", wird betont.

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