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Wie rase ich richtig?

Lupusramus Kautzky geht in seiner Kolumne "Wortklauberei" den Wörtern auf den Grund.
Wolfram Kautzky
46-225094768

Die Tirol-Krone brachte am 4.5. 2026 folgende Kurzmeldung:

„Kössen: Mit 86 statt erlaubter 80 km/h fuhr ein Probeführerscheinbesitzer (18) am Samstag auf der Landesstraße. Die Polizei hielt ihn an, der Schein wurde abgenommen und das Auto beschlagnahmt. Tags darauf erwischte es einen Deutschen (25), der ohne Führerschein mit 78 km/h im Ortsgebiet unterwegs war. Auch er ist das Auto los.“

Dieser Bericht sorgte bei Leser Ernst B. für Irritation: Bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 bzw. 28 km/h ist man sein Auto los? B. machte sich die Mühe und recherchierte nach. Dabei stieß er auf die offizielle Presseaussendung der Landespolizeidirektion Tirol. Dort stellt sich die Sache ein wenig anders dar:

„Am 02.05.2026, gegen 18:15, wurde ein 18-jähriger Österreicher im Zuge von Geschwindigkeitskontrollen festgestellt, der mit einem PKW auf der L39 im Gemeindegebiet von Kössen im Bereich einer 80 km/h Begrenzung um 86 km/h […] zu schnell unterwegs war. Der 18-jährige Probeführerscheinbesitzer wurde angehalten, der Führerschein wurde ihm vorläufig abgenommen und das Fahrzeug behördlich beschlagnahmt […].“

„Am 03.05.2026, gegen 10:15 Uhr, lenkte ein 25-jähriger Deutscher seinen PKW auf der B172 im Ortsgebiet von Kössen, dabei überschritt er die erlaubte 50 km/h Beschränkung im Ortsgebiet […] um 78 km/h.“

Der Text ist zwar nicht gerade Pulitzerpreis-verdächtig (wurden Sie auch schon einmal „festgestellt“?), aber immerhin eindeutig: Die beiden Delinquenten waren nicht mit 86 bzw. 78 km/h, sondern um 86 bzw. 78 km/h zu schnell unterwegs, also mit 166 bzw. 128 km/h. Fazit: Aufgepasst beim Wörtchen „um“ – es ist ja auch nicht dasselbe, ob Sie 80 Kilo schwer oder um 80 Kilo zu schwer sind (in diesem Fall wird wenigstens nicht Ihr Auto, sondern höchstens Ihr Schokolade-Vorrat beschlagnahmt).

Übrigens: Dass dem Verfasser des Krone-Artikels ein Crashkurs in Sachen sinnerfassendes Lesen verordnet wurde, ist nicht verifiziert, aber zumindest eine gute Idee.

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Fundstück der Woche: „Vorher bitte im WC Hände waschen!“ (Hinweis vor dem Eingang zu einer Toiletteanlage in NÖ) – Ob diese Aufforderung zu gesteigerter Hygiene beiträgt, sei dahingestellt.

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Wolfram Kautzky ist Philologe und geht gerne den Wörtern auf den Grund.

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