Zu schön

Die Woche der Entscheidung im Fall Grasser war auch ein Rückblick auf ein Vierteljahrhundert österreichische Politik- und Mediengeschichte.
Peter Temel

Peter Temel

Die Woche der Entscheidung im Fall Grasser war auch ein Rückblick auf ein Vierteljahrhundert österreichische Politik- und Mediengeschichte.

Man sah sie noch einmal – die Sager von Karl-Heinz Grasser, etwa vom „guten Tag“, der „mit einem sanierten Budget“ beginne; oder über den angeblich hohen Nutzen der Buwog-Privatisierung; oder das öffentliche Verlesen von Fanpost („Zu jung, zu schön, zu intelligent“). Bilder von einer „öffentlichen Hausdurchsuchung“ mit TV-Teams vor Grassers Tür zeigten die Auswüchse der Prominenz ebenso wie der Auftritt bei „Wetten, dass..?“ mit Ehefrau Fiona.

Medienanwalt Christian Schertz sagte bei „Eco spezial“, dass auch bei öffentlichen Auftritten (insbesondere nach strafrechtlichen Vorwürfen) gelte: Alles, was man sagt, kann gegen einen verwendet werden. Am Fall Grasser kann man ablesen, wie sehr ein „zu viel“ nach hinten losgehen kann. 

Und die Justiz fragt letztlich nicht, ob jemand „zu schön“ fürs Gefängnis ist.

Kommentare