Teichtmeister: Vernunft vs. Volkszorn

Mit Expertensprache wird man die Herzen wahrscheinlich nicht erreichen.
Peter Temel

Peter Temel

Am „Runden Tisch“ wurde am Mittwoch ein besonders eckiges Thema diskutiert. Inwieweit kann der „Volkszorn“ vor Gericht berücksichtigt werden?

Strafrechtsexpertin Katharina Beclin wies darauf hin, dass Florian Teichtmeister keine „Hands on“-Delikte (mit Körperkontakt) begangen habe und strafrechtlich gesehen ein Vergehen und kein Verbrechen vorliege. Sie sehe nicht ein, warum ein einzelner Mann herausgegriffen und „fertiggemacht“ werden soll. Er habe „nichts anderes gemacht als viele andere auch“. Damit wies Beclin auf die hohe Dunkelziffer an Personen hin, die sich so ein abscheuliches Bildmaterial beschaffen.

Ingrid Brodnig als „Expertin für vieles“ (©Hans Bürger) meinte, Gerichte könnten eben nicht nach dem „Volkszorn“ entscheiden. Ärgerlich sei, „dass am Ende solcher emotionalisierenden Debatten jene verlieren, die das einordnen“.

Klar ist, dass Differenzierung gerade in solchen Debatten überaus wichtig ist, aber mit Fachtermini wie „Hands on“ wird man die Herzen wohl kaum erreichen.

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