Eine der am häufigsten angebotenen Leistungen ist die Reiserücktrittsversicherung, die bei Rücktritt aus wichtigen Gründen die Kosten einer Stornierung ersetzt. Welche Gründe jeweils umfasst sind, sollte genau geprüft werden. Oft sind es schwere Unfälle oder Krankheiten, aber z. B. auch Kündigungen oder der Todesfall eines nahen Angehörigen. Reiseversicherungen können auch eine Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung umfassen.
Häufig wird auch eine zusätzliche Krankenversicherung angeboten. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb der EU, den EWR-Staaten, der Schweiz, in Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina die Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern durch das Sozialversicherungsabkommen gedeckt ist. Mit Ihrer eCard (Europäische Krankenversicherungskarte) haben Sie somit als österreichischer Sozialversicherter in diesen Ländern bei Vertragsärzten Anspruch auf medizinische Behandlung. Außerhalb dieser Länder müssen Sie ohne entsprechende Reiseversicherung die Behandlung zunächst selbst bezahlen und können die Rechnung dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Vergütung erfolgt dann allerdings meist nach österreichischen Tarifen und es kann passieren, dass man, zum Beispiel bei Urlauben in den USA, auf hohen Kosten sitzen bleibt.
Die Frage, inwiefern Sie bereits mit Ihrer Kreditkarte versichert sind, hängt stark davon ab, welches Kreditkartenunternehmen Sie nutzen. Viele haben einen mehr oder weniger umfangreichen Reiseschutz inkludiert. Die Unternehmen sind dabei nicht selbst Versicherer, sondern haben ihrerseits Verträge mit Versicherungsunternehmen. Was tatsächlich und unter welchen Voraussetzungen durch Ihre Kreditkarte bereits gedeckt ist, können Sie Ihren Tarifbedingungen entnehmen. Oft gibt es noch zusätzliche Erfordernisse, damit dieser Versicherungsschutz greift, etwa, dass der Urlaub mit der Karte gezahlt wird oder Sie den Anbieter vor der Reise davon in Kenntnis setzen.
Generell ist es immer wichtig, das Kleingedruckte zu lesen. Insbesondere übersehene Selbstbehalte können sonst zu viel Ärger führen. Bei Kreditkartenunternehmen betragen diese häufig 10 bis 20 Prozent.
Ich empfehle Ihnen, vor der Reise zu prüfen, über welchen Versicherungsschutz Sie bereits verfügen, insbesondere aus dem Kreditkartenvertrag. Sollten dann noch Risiken unversichert sein, sollten Sie überlegen, welche Leistungen für die spezielle Reise von Nutzen sein könnten und unterschiedliche Anbieter vergleichen, anstatt bei Buchungen vielleicht ein Häkchen zu viel zu setzen.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
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