Liebe Frau S., auch wenn es nicht schön ist, ist es tatsächlich empfehlenswert, sich bereits in gesundem Zustand mit dieser wichtigen Angelegenheit auseinanderzusetzen. Wozu man Ihnen hier raten kann, ist eine Vorsorgevollmacht. Leider haben in Österreich nur rund vier Prozent der Bevölkerung eine solche Vorsorge getroffen. Dabei ist die Vorsorgevollmacht die am besten geeignete Möglichkeit, sich für die Zukunft abzusichern und auch seinem engen Umfeld viel Ärger und Konfliktpotenzial zu ersparen. In geschäftsfähigem Zustand können Sie nämlich jederzeit für den Fall des Verlusts Ihrer Geschäftsfähigkeit vorsorgen, der, wie sie beschreiben, auch leider plötzlich durch einen Unfall eintreten kann, aber zum Beispiel auch schleichend durch Krankheiten. Die Vorsorgevollmacht sorgt auch, wie der Name bereits sagt, nur vor. Sie entfaltet ihre Wirkung somit erst, wenn der Vorsorgefall auch eintritt und ist jederzeit widerrufbar.
Vorsorgevollmachten können entweder generell erteilt werden oder für bestimmte Bereiche. Auch eine Aufteilung der Tätigkeitsbereiche auf unterschiedliche Personen ist problemlos möglich. In Ihrem Fall würde es Sinn machen, Ihren Bruder für medizinische Entscheidungen einzusetzen und Ihren Sohn für alle sonstigen Angelegenheiten.
Eine Vorsorgevollmacht muss höchstpersönlich und schriftlich erstellt werden, und zwar vor einem Notar oder Rechtsanwalt, in besonders einfachen Angelegenheiten genügt auch ein Erwachsenenschutzverein. Wichtig ist, dass die Vollmacht vor Eintritt des Vorsorgefalls im ÖZVV (Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis) registriert wird, denn erst dadurch erhält sie Wirksamkeit. Sie besteht dann unbefristet.
Bei verminderter Geschäftsfähigkeit, solange allerdings noch ausreichende Einsicht in das eigene Handeln und dessen Folgen besteht, gibt es auch die Möglichkeit einer gewählten Erwachsenenvertretung. Als nächste Stufe ist ein gesetzlicher Vertreter vorgesehen, wobei weiterhin nur nahe Angehörige in Betracht kommen und die Wirkungsbereiche klar von Vorhinein festgelegt sind. Wurde keine Vorsorge getroffen kommt es bei Verlust der Geschäftsfähigkeit zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung, bei der das Gericht einen Vertreter bestimmt.
Es ist sicherlich ratsam, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Sie sollten sich gründlich Gedanken über die richtige Wahl der Person machen, wobei tiefes Vertrauen und Zuversicht in deren Fähigkeiten unentbehrlich sind. Natürlich muss auch immer mit den eingesetzten Personen gesprochen werden, da hierbei große Verantwortung übertragen wird und diese auch mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen, dass sie dazu bereit sind.
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