Wem gehört unser Instagram-Account nach einer Scheidung?

Rechtsanwältin Mag. Margot Rest beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Frau mit schulterlangem blondem Haar trägt einen dunklen Anzug und steht mit verschränkten Armen vor hellem Hintergrund.

Von Margot Rest

Mein Mann und ich sind Influencer im Fitnessbereich. Wir betreiben gemeinsam einen TikTok- und einen Instagram-Account mit jeweils etwa 180.000 Followern und finanzieren damit unser Leben. Wir haben nun darüber diskutiert, was mit unseren gemeinsamen Accounts eigentlich passiert, wenn wir uns scheiden lassen sollten. Vielleicht können Sie uns diese – aktuell erfreulicherweise nur theoretische – Frage beantworten. .
Chrisi P.

Sehr geehrte Frau P., vielen Dank für Ihre spannende und zeitgemäße Frage. Diese Thematik ist nicht ganz einfach und stark einzelfallabhängig.

Grundsätzlich gilt in Österreich bei aufrechter Ehe das Prinzip der Gütertrennung. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner Eigentümer des Vermögens ist, das er in die Ehe eingebracht hat oder während aufrechter Ehe erworben hat. Wird in Österreich aber eine Ehe geschieden, so kommt das Prinzip der ehelichen Güterteilhabe zur Anwendung. Dieses besagt, dass das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen (eheliche Ersparnisse und eheliches Gebrauchsvermögen) grundsätzlich geteilt wird, unabhängig davon, wer es erworben hat. Unter ehelichem Gebrauchsvermögen versteht man die beweglichen und unbeweglichen körperlichen Sachen, welche während aufrechter Ehe dem Gebrauch beider Ehegatten gedient haben. Unter Ersparnissen versteht man die Wertanlagen, die die Ehegatten bei aufrechter Ehe angespart haben.

Worunter fallen aber nun Ihre gemeinsamen Accounts? Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um kein „klassisches Eigentum“ wie einem Gegenstand (Auto, Uhr, etc.). Vielmehr stellen die Accounts ein vertragliches Nutzungsrecht an der jeweiligen Plattform dar. Dadurch, dass die beiden Accounts wirtschaftlich gesehen Ihnen beiden gehören, Sie beide an dem Erfolg dieser Plattformen beteiligt sind und mit den Accounts Einnahmen generieren bzw. sogar Ihren Lebensunterhalt durch die Plattform-Einnahmen, Werbung, Kooperationen etc., finanzieren, betreiben Sie mit den Accounts richtigerweise ein gemeinsames Unternehmen in Form einer „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“.

Betriebliches Vermögen, worunter eben auch ein gemeinsames geführtes Unternehmen fällt, unterliegt nie der nachehelichen Aufteilung. Sinn der Regelung war der Schutz kleiner und mittelständischer Unternehmen, denen nicht durch die Einbeziehung in die nacheheliche Aufteilung das zum Weiterbestehen nötige Kapital entzogen werden sollte. Die Lösung, wie mit dem gemeinsamen Unternehmen vorgegangen werden soll, ist daher außerhalb des Scheidungs- und Aufteilungsverfahrens zu suchen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie mit dem Tiktok- und dem Instagram-Account nach einer Scheidung weitergemacht werden könnte: Entweder ein Ehepartner führt den Account alleine weiter und zahlt den anderen aus oder Sie führen den Account/das gemeinsame Unternehmen ungeachtet der Scheidung auch gemeinsam weiter, was aber in der Praxis zumeist am mangelnden Interesse an einer weiteren gemeinsamen Zusammenarbeit scheitern wird. Die nachteiligste Lösung bestünde darin, die gemeinsamen Accounts ganz stillzulegen, und beide Ehepartner starten mit eigenen neuen Accounts durch.

Ich hoffe, dass ich Ihnen einen kurzen Überblick geben konnte und es nur bei der theoretischen Behandlung dieses Themas bleibt!

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Mag. Margot Rest ist Rechtsanwältin und Partner bei Rest, Borsky & Hofbauer Rechtsanwält:innen OG in Wien.

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