Kündigung im Krankenstand – erlaubt oder riskant?
Von Lisa Kulmer
Mein Mitarbeiter ist seit Monaten immer wieder im Krankenstand. Der Arbeitsalltag leidet, Vertretungen sind schwierig. Aber im Krankenstand darf ich nicht kündigen, oder?
Petra L., Tirol
Liebe Frau L.,
dieser Irrtum hält sich zwar hartnäckig, ist rechtlich aber nicht begründet. Es gibt kein generelles Kündigungsverbot im Krankenstand. Ganz im Gegenteil: Lange oder häufige Krankenstände können unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen zulässigen Kündigungsgrund darstellen, wenn ein Mitarbeiter die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anficht. Entscheidend ist dabei aber nicht, wann Sie kündigen, sondern warum. Allein der Krankenstand macht die Kündigung jedenfalls nicht automatisch rechtswidrig.
Grundsätzlich sind Kündigungen in Österreich unter Einhaltung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin möglich und müssen in der Regel nicht eigens begründet werden. Ficht ein Mitarbeiter die Kündigung aber beispielsweise wegen Sozialwidrigkeit an, so liegt es am Arbeitgeber, die Kündigung entweder aus (i) personen- oder verhaltensbedingten oder (ii) betrieblichen Gründen zu rechtfertigen. Dabei können Krankenstände einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn sie erheblich sind und die betrieblichen Interessen nachteilig berühren.
Konkret heißt das: Auch künftig muss mit spürbaren Ausfällen zu rechnen sein, die z.B. zu Vertretungsproblemen führen. Wie viele Krankenstandstage „zu viel“ sind, lässt sich dabei nicht an einer fixen Zahl festmachen. Die Beurteilung hängt stets vom Einzelfall ab. Vergangene Krankenstände allein reichen aber nicht – entscheidend ist der Blick nach vorne: Es kommt darauf an, ob aus heutiger Sicht auch künftig mit entsprechenden Ausfällen zu rechnen ist (Zukunftsprognose). Hat Ihr Mitarbeiter seine Erkrankung hingegen überwunden oder ist er z.B. nach einer Operation vollständig geheilt, fehlt diese negative Prognose – dann können Sie die Kündigung nicht mehr auf frühere Krankenstände stützen.
Bevor Sie eine Kündigung auf Krankenstände stützen, sollten Sie sich ein realistisches Bild machen: Welche konkreten betrieblichen Auswirkungen gibt es? Ist aus heutiger Sicht mit weiteren erheblichen Krankenständen zu rechnen?
Das ist in der Praxis nicht immer einfach, schließlich müssen Arbeitnehmer keine medizinische Diagnose offenlegen. Sie sind jedoch verpflichtet, an der Erstellung der Zukunftsprognose mitzuwirken, etwa durch Angaben zur weiteren Einsatzfähigkeit oder zur voraussichtlichen Dauer der Einschränkung. Verweigert der Arbeitnehmer jede Mitwirkung, darf der Arbeitgeber seine Prognose auf die bisherigen Krankenstände stützen – was im Ergebnis zulasten des Arbeitnehmers gehen kann.
Achtung: Lange oder häufige Krankenstände können unter Umständen ein Hinweis darauf sein, dass ein Mitarbeiter den Status eines begünstigten Behinderten hat und daher ein besonderer Kündigungsschutz greift. Begünstigte Behinderte können nur aus bestimmten, im Gesetz aufgezählten Gründen und nur mit vorheriger Zustimmung des Behindertenausschusses gekündigt werden.
Mag Lisa Kulmer ist Counsel und Expertin im Arbeitsrecht bei DORDA.
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