Kann jeder die Fotos auf meinem Facebook-Profil verwenden?
Von Michael Borsky
Ich habe gehört, dass ich alle meine Fotorechte aufgebe, wenn ich ein Foto in meinem Facebook-Profil hochlade. Ich tue das seit Jahren, Familienfotos, Urlaubsfotos, Fotos von den Tieren, von Freunden und so weiter. Ich will damit ja meine Freunde und Verwandten auf dem Laufenden halten. Jetzt habe ich Sorge, dass die jeder einfach nehmen und wer weiß was damit treiben kann. Ist meine Angst berechtigt?
Beunruhigt, Getrude H.
Sehr geehrte Frau H., um das Thema Social Media und Fotos drehen sich viele Mythen. Manche haben einen wahren Kern und bei jeder Öffnung der Privatsphäre sollte man sich vom gesunden Menschenverstand leiten lassen. Ihre Befürchtung kann ich aber zerstreuen.
Grundsätzlich gilt natürlich, dass Sie als Urheberin Ihrer Fotos das Recht haben, zu bestimmen, was damit geschieht. Ohne Ihre Einwilligung darf daher niemand, von kleinen Ausnahmen abgesehen, Ihre Fotos vervielfältigen, veröffentlichen oder im Internet verbreiten.
Das würde grundsätzlich auch für die Betreiber der Social-Media-Plattformen gelten. Deswegen mussten Sie bei Erstellung Ihres Social-Media-Profils den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform zustimmen. Dort sind zu der Nutzung von hochgeladenem Material zwar je nach Plattform unterschiedliche Regelungen enthalten, meines Wissens findet sich aber bei keiner Plattform die Regelung, dass hochgeladene Fotos und Videos gleichsam gemeinfrei würden und von jedermann uneingeschränkt verwendet werden dürfen. Allerdings ist darin regelmäßig geregelt, dass Sie dem Plattformbetreiber die Berechtigung zur Speicherung und Verarbeitung der Fotos und Videos einräumen. In der Regel beschränkt sich das auf den Umfang, der zur Bereitstellung der Dienste der jeweiligen Plattform notwendig ist. Sollte eine darüber hinausgehende Nutzungseinräumung erfolgen, müsste das in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich stehen. Hier empfehle ich, allenfalls nochmals nachzusehen.
Das bedeutet, dass Dritte Ihre Facebook-Fotos auch nicht einfach so verwenden dürfen. Eine plattforminterne Verwendung ist zwar stets zulässig, das betrifft aber das Teilen, Liken etc. Das beinhaltet nicht das Recht, die Fotos zu kopieren oder zu screenshotten, um diese dann anderweitig einzusetzen. Das würde nach wie vor in Ihre Rechte als Urheberin eingreifen und könnte gerichtlich untersagt werden. Mehr noch, Sie könnten unter Umständen sogar Anspruch auf Lizenzentgelt haben. Wobei ich die Erwartungen gleich bremsen muss. Die Rechtsprechung ist bei der Bewertung solcher Fotos sehr zurückhaltend. Oft bewegen wir uns hier im Bereich von wenigen Euros.
Abschließend allerdings doch noch eine Warnung: Bitte beachten Sie, dass auch die abgebildeten Personen Rechte haben, nämlich das Recht am eigenen Bild. Überlegen Sie daher, ob es den Leuten recht ist, dass Sie Fotos von Ihnen veröffentlichen. Als Gradmesser gilt deren berechtigtes Interesse. Besondere Vorsicht ist hier bei Kinderbildern und natürlich bei Fotos geboten, die vielleicht mehr Haut zeigen, als es der abgebildeten Person lieb ist. Und auch bei jeglicher Verwendung zu Werbezwecken. Im Zweifel fragen Sie einfach nach, das erspart späteren Kummer.
Michael Borsky ist Rechtsanwalt und Partner bei Rest, Borsky & Hofbauer Rechtsanwält:innen OG in Wien.
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