Eine Drohne surrt über meinem Garten – was kann ich tun?
Von Margot Rest
Ich bin am Ende meiner Geduld. Mein Nachbar hat sich eine Drohne zugelegt und fliegt damit seit Wochen ungeniert über meinen Garten. Besonders unangenehm ist es, wenn ich mit meinen Kindern draußen bin. Man hat ständig das Gefühl, beobachtet zu werden. Eine Kamera scheint am Gerät jedenfalls montiert zu sein. Auf meine Beschwerden reagiert er nur mit Achselzucken. Ich frage mich: Hat er das Recht dazu, oder kann ich mich wehren?
Helga Sch.
Sehr geehrte Frau Sch., wer eine Kameradrohne betreiben möchte, sollte wissen, dass diese nur selten als Spielzeug gilt. Betreiber:innen müssen sich vorab bei der Austro Control registrieren (Registrierungsnummer ist an der Drohne anzubringen), eine Versicherung abschließen und durch einen Test ihre Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben nachweisen. Maßgeblich ist dabei die EU-Drohnenverordnung.
Wenngleich das Überfliegen fremder Grundstücke grundsätzlich erlaubt ist, dürfen Drohnen nicht überall geflogen werden. In Österreich bestehen zahlreiche Flugverbotszonen, etwa rund um Flughäfen, Spitäler und militärische Einrichtungen. Auch große Teile Wiens sowie – je nach Jahreszeit – Bereiche des Neusiedler Sees sind hievon umfasst. Aber selbst bei Einhaltung der luftfahrtrechtlichen Vorschriften sind die Rechte anderer zu beachten. Relevant sind dabei insbesondere das Recht am eigenen Bild, Datenschutzrechte und das Recht auf Privatsphäre.
Werden Personen oder private Bereiche wie Gärten oder Balkone gefilmt, handelt es sich regelmäßig um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO, wenn Personen identifizierbar sind. Eine Verarbeitung ist meist nur mit Einwilligung der Betroffenen oder zu ausschließlich privaten bzw. familiären Zwecken zulässig. Die Veröffentlichung erkennbarer Personen kann zudem das Recht am eigenen Bild verletzen. Werden durch Drohnen Überwachungseindrücke erzeugt oder besonders persönliche Lebensbereiche gefilmt, können zivilrechtliche Unterlassungsansprüche entstehen. Bei Aufnahmen intimer Bereiche kommt unter Umständen auch der Straftatbestand der unbefugten Bildaufnahme (§ 120a StGB) in Betracht.
Was können Sie nun konkret tun? Zunächst sollten Sie Ihren Nachbarn schriftlich auffordern, das Überfliegen Ihres Grundstücks zu unterlassen, und klarstellen, dass Sie Aufnahmen durch die Drohnenkamera nicht akzeptieren. Ein solches Schreiben dokumentiert Ihre Einwände und kann später als Beweismittel dienen. Reagiert Ihr Nachbar nicht, könnten Sie bei der Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige erstatten, etwa wenn die Drohne ohne erforderliche Registrierung betrieben wird. Verstöße gegen luftfahrtrechtliche Vorschriften können mit Geldstrafen von bis zu 22.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Sie bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einbringen, wenn Sie einen Verstoß gegen die DSGVO vermuten. Weiters kommen die zivilrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche in Betracht. Dokumentieren Sie sämtliche Vorfälle sorgfältig, indem Sie Datum und Uhrzeit der Überflüge festhalten und diese nach Möglichkeit fotografisch oder per Video festhalten. Dies erleichtert die Durchsetzung Ihrer Rechte erheblich.
Mag. Margot Rest ist Rechtsanwältin und Partner bei Rest, Borsky & Hofbauer Rechtsanwält:innen OG in Wien.
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