Exakt verboten

Wie kommt man auf eine Strafe von exakt 102,40 Euro?
Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

Das Zusammenleben auf der Erde könnte großartig sein, wäre Rücksicht oberstes Gebot. So aber lebt der Mensch lieber mit Verboten. Etwa in der Wiener U-Bahn: „Beförderungsbedingungen und Hausordnung“ zählen 20 Verbote auf, von „jedem Verhalten, das die ruhige Privatsphäre anderer Menschen nachhaltig stört“ über „Knien auf den Sitzen“ bis zum „Verkauf von Waren jeglicher Art“ – Strafe je Delikt: 50 Euro.

„Zusätzlich verbietet die Hausordnung“, wie in jeder Station nachzulesen ist, 16 weitere Untaten wie „ Konsum von illegalen Suchtmitteln“, „Campieren“, „Sammeln von Unterschriften“ oder „Verunreinigung“ jeglicher Art – für welche 40 Euro zu berappen sind.

Ach ja: Der Aufenthalt „ab der Entwertersperre ohne gültige Fahrkarte“ ist auch verboten, logisch. Kostet „zuzüglich zum Preis einer regulären Fahrkarte eine Beförderungsgebühr in Höhe von € 102,40“. Die exakte Höhe dieses Zeigefingers muss einem erst einmal einfallen.

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