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Das vorschnelle Urteil

Radikalisierte Islamisten - und wann schützt uns die Justiz?
Andreas Schwarz

Der Attentäter von Berlin, der mit Auto und Machete eine Frau tötete und 29 Menschen verletzte, war „polizeibekannt“, wie das amtsdeutsch  heißt; und man solle sich vor „vorschnellen Urteilen hüten“, wie das im Politik/Medien-Hinsichtl-Rücksichtl-Deutsch auch gerne heißt.
Also zum ersten: Der 21-jährige Abdul Ballout, Deutscher mit libanesischen Wurzeln, wurde vor vier Jahren wegen Körperverletzung/Raubes verurteilt. Später radikalisiert, wollte er sich dem bewaffneten Kampf des „Islamischen Staates“ anschließen, reiste 2025 in die Türkei und den Libanon, wo er nach Kontakt zum IS verhaftet wurde, im Gefängnis saß und nach Deutschland abgeschoben wurde. Im Mai 2026 wurde er wegen IS-Propaganda und des Versuchs, sich der Terrororganisation anzuschließen, zu 22 Monaten Haft verurteilt – und auf Bewährung entlassen, hat sich vom IS abgewendet, Deradikalisierungsprogramm und so …
Das „vorschnelle Urteil“ kann nur lauten: Wann hat die Justiz (die Politik, die  Medien)  den Schutz der hier lebenden Menschen und nicht den Schutz der islamistischen Täter im Auge?

andreas.schwarz@kurier.at
 

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