Nach Scheidung: Wo verbringen die Kinder die Feiertage?

Nach Scheidung: Wo verbringen die Kinder die Feiertage?
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Wie jedes Jahr hat es leider Streit mit meinem Ex-Mann über die Betreuung unserer Kinder (5 und 8 Jahre) zu Weihnachten und Silvester gegeben. Wir haben vor drei Jahren bei Gericht eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Kinder am 23.12. bis 18:30, sowie am 26.12. von 9:30 bis 18:30 Uhr und von 2.1. bis 5.1. vom Vater betreut werden. Mein Ex-Mann will die Kinder aber unbedingt bis 24.12. zu Mittag haben und schon am 25.12. um 9 Uhr wieder holen und außerdem Silvester mit ihnen verbringen „weil die Kinder ja schon viel älter sind“. Ich habe das abgelehnt. Er droht damit, die Kinder einfach bis über Silvester bei sich zu behalten. Darf er das einfach so?

Eveline L., Tirol

Liebe Frau L., die Frage der Gestaltung der Kinderbetreuung zu Weihnachten und Silvester führt bei vielen Eltern zu hochemotional geführten Streitereien. Eine für alle Kinder geeignete Patentlösung gibt es leider nicht. Wichtig ist es daher immer auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen und diese bei der Regelung der Kontaktzeiten gerade zu Weihnachten in den Vordergrund zu stellen. Bei allem Verständnis dafür, dass Eltern insbesondere zu Weihnachten Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, ist es wichtig diese Zeit so einzuteilen, dass die Bedürfnisse der Kinder an erster Stelle stehen.

Natürlich spielt bei der Regelung der Kontaktzeiten auch das Alter der Kinder eine Rolle und kann es daher Sinn machen, sich nach drei Jahren zu überlegen, ob die damals getroffene Regelung für die Kinder noch passt, oder altersentsprechend Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Häufig verbringen Kinder den Abend des 24. Dezember im Haushalt des hauptbetreuenden Elternteils. Viele Eltern vereinbaren aber auch einen jährlichen Wechsel. Von einer „Teilung“ des 24.12., wodurch die Kinder etwa den Vormittag mit dem einen und den Nachmittag/Abend mit dem anderen Elternteil verbringen, wird meist abgeraten. Diese Lösung mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen, da der Vormittag dann noch für Vorbereitungen ohne die Kinder genutzt werden kann, ist aber vor allem für kleinere Kinder meist eine große Überforderung. Immer wieder zu Tränen führt auch ein sehr frühes Abholen am 25. Dezember, da den Kindern so die Möglichkeit genommen wird, die neuen Spielsachen auszuprobieren. Den 24.12. gemeinsam zu verbringen, birgt sehr viel Potenzial für Spannungen und Streit und ist daher für Kinder zumeist sehr belastend. Das wäre nur dann zum Wohle der Kinder sinnvoll, wenn sich die getrennt lebenden Eltern wirklich gut verstehen. Ähnliche Überlegungen gelten auch für Silvester.

Auch wenn es für viele Eltern nicht leicht sein mag den 24. Dezember oder Silvester ohne ihre Kindern zu verbringen, ist es in sehr vielen Fällen zum Wohl der Kinder notwendig, dass diese den 24. Dezember bis Mittag des 25. Dezember und auch die Silvesternacht jeweils bei einem Elternteil verbringen und davor und danach Zeit mit dem jeweils anderen Elternteil. Die von Ihrem Ex-Mann vorgeschlagenen Änderungen scheinen daher auf den ersten Blick nicht dem Wohl Ihrer doch noch sehr jungen Kinder zu entsprechen. Jedenfalls unzulässig wäre es, die Kinder entgegen einer gerichtlichen Vereinbarung einfach bei sich zu behalten.

Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.

rechtpraktisch@kurier.at

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