Liebe Frau L., ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie viel Kraft für diese schwere Zeit. Leider sind Todesfälle aufgrund der vielen Emotionen oft auch noch ein Auslöser für Familienkonflikte. Hinzu kommt, dass auch die rechtliche Lage nicht immer leicht zu durchblicken ist. Zunächst muss erwähnt werden, dass jedes Bundesland ein eigenes Bestattungsgesetz hat und es auch teilweise gravierende Unterschiede in den Regelungen gibt. Direkt nach dem Todesfall muss jedenfalls eine Totenbeschau durch einen Arzt stattfinden, der anschließend eine „Anzeige des Todes“ und einen Leichenbegleitschein ausstellt. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollte auch ein Bestattungsunternehmen kontaktiert werden, da dieses mit allen weiteren Schritten helfen kann. Der Tod muss dann jedenfalls beim Standesamt angezeigt werden, wobei das bei Versterben in einem Krankenhaus dessen Leiter übernimmt.
Der nächste Schritt ist schließlich die tatsächliche Bestattung. In Österreich gilt eine Bestattungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Mensch rechtmäßig, entweder durch Erd- oder Feuerbestattung, beizusetzen ist. Dieser Bestattungspflicht müssen immer bestimmte nahe Angehörige nachkommen. Während überall Ehepartner und eingetragene Partner den Vorrang bei allen Entscheidungen über die Bestattung haben, unterscheidet sich die nachfolgende Reihenfolge der zuständigen Entscheidungsträger je nach Bundesland. In Wien beispielsweise werden zunächst Verwandte in gerader Linie, wozu Sie als Kind natürlich zählen, und dann Geschwister aufgezählt. In anderen Bundesländern, wie beispielsweise Nieder- und Oberösterreich, werden davor noch die Lebensgefährten genannt. Während der Lebensgefährte Ihrer Mutter in Wien somit rechtlich nicht über das Begräbnis bestimmen darf, hätte er in Niederösterreich Vorrang.
Das Bestattungsunternehmen hat in Folge nur den Wünschen des Bestattungsverpflichtenden zu folgen, das wären in Wien Sie und Ihre Geschwister. Sie können daher entscheiden, wie, wo und wann Ihre Mutter beigesetzt werden soll, ebenso über den Ablauf der Bestattung und die Gäste. Letztendlich ist die Bestattung aber nach den (mutmaßlichen) Wünschen der Verstorbenen zu gestalten, das ist auch Ihre Pflicht als Bestattungsverpflichtete. Es ist also jedenfalls zu empfehlen, mit allen engen Angehörigen den Kontakt zu suchen und gemeinsam die Wünsche Ihrer Mutter zu erörtern. Möglicherweise kann das Beiziehen eines Mediators Sie bei der Kommunikation unterstützen. Die Kosten für die Bestattung fallen in die Verlassenschaft, nach Einantwortung werden sie von den Erben anteilig getragen. Die Kostenträger und die Organisatoren der Bestattung können also unter Umständen auseinanderfallen.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
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