Reisen in Nachbarländer: Was man jetzt im Herbst wissen muss

Wer nach Deutschland reist (im Bild Lüneburg), muss sich bald registrieren lassen.
Verstärkte Corona-Regeln: Reisende aus Risikogebieten müssen oftmals negativen Labortest vorweisen. Bei Missachtung drohen hohe Strafen.

Erstmals gibt es österreichweit einheitiche Herbstferien - und dann in einem solchen Jahr: Eine spontane Städtereise bzw. ein Urlaub  ist angesichts vielerorts hoher Infektionszahlen und verschärfter Einreisebestimmungen schwierig. Viele Länder verhängen Reisewarnungen für Österreich bzw. einzelne Bundesländer.

"Wer ins Ausland verreisen möchte, sollte sich unbedingt kurzfristig vorab über die aktuellen Bestimmungen informieren, für wen wo welche Regeln gelten", empfiehlt ÖAMTC-Touristiker Benjamin Hetzendorfer. "Generell ist ausschlaggebend, wo man sich in den letzten zehn bis 14 Tagen vor der Einreise aufgehalten hat."

Gurgeltests werden meist nicht akzeptiert

Wichtig ist auch: Wird ein negativer Covid-19-Test verlangt, wird im Ausland meist nur der von Laboren durchgeführte molekularbiologische Test auf Sars-CoV-2 (PCR-Test) akzeptiert – Antikörpertests oder Gurgeltests hingegen in der Regel nicht. Wie die jeweiligen Regelungen überwacht werden, sei von Land zu Land unterschiedlich. "Fast überall gibt es derzeit verstärkt Grenzkontrollen, meist wird bei der Einreise stichprobenartig kontrolliert", weiß der Experte. "Es wird vor allem auf Selbstverantwortung gesetzt." Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen hohe Strafen.

Deutschland plant Reise-Registrierung

Für touristische Reisen nach Deutschland benötigen Reisende aus den Risikogebieten Wien, Tirol und Vorarlberg einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Hier gilt stets der Zeitpunkt der Ausstellung des Testergebnisses. Wer keinen negativen Test vorweisen kann, muss sich sofort nach der Einreise beim Gesundheitsamt der Reisedestination melden und eine 14-tägige häusliche Quarantäne antreten. Währenddessen kann man sich vor Ort einem kostenlosen Test unterziehen und bei Negativ-Befund von der Quarantäne "freitesten". Ab 15. Oktober müssen sich Personen aus Risikogebieten vor der Einreise voraussichtlich digital anmelden. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert hohe Geldstrafen.

Die Einreise aus anderen österreichischen Bundesländern ist ohne Einschränkungen möglich. Auch, wer vom Flughafen im niederösterreichischen Schwechat abreist und sich 14 Tage zuvor nicht in Wien, Tirol oder Vorarlberg aufgehalten hat, muss die Quarantäne nicht antreten. Bei der Einreise nach Deutschland wird explizit danach gefragt.

Schweiz: Für wen Quarantänepflicht gilt

"Für Reisende aus Wien, Niederösterreich und Oberösterreich in die Schweiz gilt eine Quarantänepflicht. Ein 'Freitesten' mithilfe eine negativen Testergebnisses ist hier nicht möglich", sagt Experte Hetzendorfer. "Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in einem der drei Bundesländer aufgehalten haben." Vorsicht: Wer sich vor der Quarantäne drückt und erwischt wird, dem drohen umgerechnet etwa 9.300 Euro Strafe.

Slowenien: Wien auf roter Liste

Slowenien hat Tirol, Vorarlberg und Wien auf die "rote Liste" gesetzt. Reisende aus diesen Bundesländern müssen bei der Einreise nach Slowenien zehn Tage in Quarantäne. Oder es muss ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Die Durchreise durch die genannten Länder ist, auch für Reisende aus Risikogebieten, in der Regel aber erlaubt. "Bis auf Toiletten- oder Tankpausen ist dann allerdings kein Zwischenstopp gestattet", erklärt der ÖAMTC-Experte.

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