Es herrscht "Gesetzlosigkeit": Recht auf Geld zurück bei abgesagten Flügen

Es herrscht "Gesetzlosigkeit": Recht auf Geld zurück bei abgesagten Flügen
Konsumentenschützer Kolba ortet eine "umfassende Gesetzlosigkeit" in der Tourismusbranche: Für abgesagte Flüge haben Konsumenten das Recht auf Geld zurück.

Die Covid-19-Pandemie hat bei vielen Fluglinien zur Absage von gebuchten und bezahlten Flügen geführt. "Nach der EU Fluggastrechte Verordnung 261/2004 haben die betroffenen Passagiere einen Anspruch darauf, den gesamten Reisepreis zurückbezahlt zu bekommen", sagte Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) in einer Aussendung am Freitag.

In der Tourismusbranche herrsche seit Beginn der Pandemie Kolba zufolge "umfassende Gesetzlosigkeit".

"Die Passagiere versucht man, mit Gutscheinen oder Umbuchungen davon abzuhalten, ihr Geld zurückzufordern, gleichzeitig fordern viele Staatshilfe an und versuchen zudem, die Gehälter der Mitarbeiter zu drücken," meinte der Obmann.

Der VSV habe daher mit TicketRefund eine Kooperation geschlossen, um Passagieren das Rückfordern des Flugpreises "möglichst einfach und risikolos zu machen".

"Die Reisenden sind momentan massiv verunsichert. Es gibt keine Auskunft und auch online sind keine ausreichenden Informationen für eine Rückerstattung zu finden, dahinter steckt System. Wir raten allen, die Nerven zu bewahren und nicht voreilig Gutscheine anzunehmen", so FairPlane Gründer Andreas Sernetz. Laut geltendem EU-Recht haben die Reisenden einen Anspruch auf Rückzahlung in bar.

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