Frauentag: Folgen auf Blumen die Gesetze?
Zwei Anwälte, zwei Ansichten, eine Rechtslage: Das Wiener Duo erzählt Geschichten aus seiner Ehe, beantwortet Fragen, die uns im Alltag beschäftigen, erklärt, was vor Gericht zählt – und wie er oder sie die Causa sehen.
Von Mag. Carmen Thornton & Mag. Johannes Kautz
Der Fall: Vergangenen Sonntag wurde der Weltfrauentag gefeiert. Allein in Wien fanden in der Frauenwoche 200 Veranstaltungen statt, auch die erste Männer-Demo gegen Gewalt an Frauen. Die Frauenministerin lancierte unter dem Slogan „Gerecht oder Geschlecht“ eine Initiative, um an die berühmte Kampagne „Ganze Männer machen Halbe-Halbe“ aus den 1990ern anzuknüpfen. Der Bundespräsident rief in der Hofburg zu einem Miteinander auf und appellierte vor allem an die Männer, Frauen stärker zu unterstützen. Zumindest einmal im Jahr sind Themen wie Gleichberechtigung, Gleichstellung, Chancengleichheit und der Schutz vor Gewalt keine Randnotiz. Doch was bringt ein einziger Tag im Jahr? Und wie laut sind die Stimmen, wenn es um die Umsetzung von konkreten Gesetzesvorhaben geht? Wie konsequent ist die Politik, wenn die Bekämpfung von Altersarmut, Frauenförderung oder das Sichtbarmachen von Ungleichheiten im Nationalrat auf der Tagesordnung stehen?
Sie:
Wozu brauchen wir den Weltfrauentag eigentlich? Das Gesetz behandelt die Geschlechter ohnehin schon gleich oder bevorzugt Frauen sogar. Solche Aussagen hörte man letzte Woche immer wieder. Aber wenn wir nur ein wenig in der Zeit zurückgehen, sieht man, dass gleiche Rechte und die Teilhabe von Frauen an der Gesellschaft noch gar nicht so lange garantiert oder selbstverständlich sind.
Carmen Thornton ist Rechtsanwältin in Wien.
©Thornton & Kautz RechtsanwälteEs ist gerade einmal 100 Jahre her, dass Frauen das Wahlrecht zugestanden wurde.
Bis in die Siebziger garantierte das Gesetz Männern eine übergeordnete Position innerhalb der Familie. Frauen waren dazu verpflichtet, die Karriere ihres Mannes zu unterstützen und ihre eigenen Ambitionen hintanzustellen. Sie mussten bei der Eheschließung den Namen ihres Mannes annehmen und im Falle einer Trennung wurden das Vermögen und die Obsorge der Kinder im Zweifel dem Mann übertragen.
Die Betreuung und Erziehung der Kinder war Frauensache. Wenn es um Entscheidungen in Erziehungsfragen ging, war der Mann am Wort. Bis in die Neunzigerjahre war Vergewaltigung innerhalb der Ehe nicht strafbar.
Viele Dinge, die heute fixer Bestandteil unserer Rechtsordnung sind, mussten über Jahrhunderte hart erkämpft werden, von Frauen, die viel Diskriminierung erleiden und einen hohen Preis dafür zahlen mussten, um die gläserne Decke zu durchbrechen. Nach wie vor gibt es Politiker, die allen Ernstes behaupten, der Platz einer Frau wäre zu Hause und Frauenhäuser würden Familien zerstören.
Mit 40 zu alt als Flugbegleiterin?
Wie lange und beschwerlich der Weg zur Gleichberechtigung ist, zeigt die Entwicklung beim Einkommen und den Pensionen.
Am 8. April 1976 entschied der EuGH, dass Arbeitnehmerinnen sich unmittelbar auf das Verbot der Entgeltdiskriminierung stützen können, wenn sie für die gleiche Arbeit im gleichen Betrieb weniger Gehalt bekommen.
50 Jahre später haben wir in Österreich immer noch einen Gender-Pay-Gap von 17,6 %. Und jene Flugbegleiterin, die das Grundsatzurteil aus dem Jahr 1976 erstritten hatte, musste zwei Jahre später zur Kenntnis nehmen, dass gleich doch nicht ganz so gleich ist. Sie wehrte sich gegen eine Regelung der Fluggesellschaft, nach der die Arbeitsverhältnisse des weiblichen Bordpersonals automatisch nach dem 40. Lebensjahr endeten.
Offenbar war man der Meinung, den Fluggästen den Anblick von über 40-jährigen Stewardessen nicht zumuten zu können. Die Folge waren finanzielle Einbußen bei Abfindung und Pension.
Doch der EuGH befand, dass Unterschiede bei den sonstigen Arbeitsbedingungen nicht gegen das Unionsrecht verstoßen. Und bis heute trägt das unterschiedliche Pensionsalter dazu bei, dass Frauen weniger Beitragsjahre erwerben und im Schnitt um mehr als ein Drittel weniger Pension bekommen. Hätte der EuGH damals anders entschieden, hätte es vielleicht keine 45 Jahre gedauert, bis 2024 mit der sukzessiven Angleichung des Pensionsalters begonnen wurde – nach einem Erkenntnis des VfGH aus dem Jahr 1990 (!).
Aufteilung der Pensionen notwendig
Der Weltfrauentag ist daher ein wichtiger Anlass, um nach wie vor bestehende Ungleichheiten aufzuzeigen und die Politik daran zu erinnern, dass noch immer viel getan werden muss, um echte Chancengleichheit herzustellen.
Doch den Worten müssen Gesetze folgen.
Eine Möglichkeit wäre die Aufteilung von Pensionsanwartschaften bei der Scheidung, um Altersarmut, unter der insbesondere Frauen leiden, die unbezahlte Kindererziehungsarbeit und Pflege geleistet haben, abzumildern.
Er:
Kollektives Aufatmen in der Manosphere: Der Weltfrauentag, der alljährlich das angeschlagene männliche Ego strapaziert, ist vorbei. Auch dieses Jahr wurde die fragile Psyche von „echten Männern“ durch radikalfeministische Forderungen wie „faire Aufteilung der Care Arbeit“ oder „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ an die Belastungsgrenze gebracht.
Die Entrüstung über Gendersternchen und Binnen-I enttarnte manch stolzes Oberhaupt als Grausbirne und Frauenquoten sorgten wieder für Schnappatmung und wütendes Gezeter.
Das Ausmaß der Empörung überrascht, schließlich waren Männerquoten von 100 % in vielen Berufen vor gar nicht so langer Zeit noch eine Selbstverständlichkeit. Erst 1928 wurde die erste Frau als Rechtsanwältin zugelassen, knapp 10 Jahre nachdem Frauen der Zugang zum Jusstudium geöffnet worden war. Und Richterinnen gibt es in Österreich seit nicht einmal 70 Jahren.
Johannes Kautz ist Rechtsanwalt in Wien.
©Thornton & Kautz RechtsanwälteWo sind die weiblichen CEOs?
Da sollten die heutigen Quotenregelungen als moderate Korrektur einer jahrzehntelangen Schieflage eigentlich keinen großen Aufschrei nach sich ziehen.
Im öffentlichen Dienst ist aufgrund des Frauenförderungsgebotes bei gleicher Eignung der Frau der Vorzug zu geben, solange Frauen unterrepräsentiert sind. In staatsnahen Unternehmen, an denen der Bund zu mindestens 50 % beteiligt ist, wurde eine Zielvorgabe von 50 % definiert. Und in börsennotierten Unternehmen oder solchen mit mehr als 1000 MitarbeiterInnen gilt seit 2018 eine Quote von 30 %. Aber nur für Aufsichtsräte.
Auf Vorstandsebene konnte man sich nicht dazu durchringen und nach wie vor scheint es diesbezüglich Vorbehalte zu geben. Die EU-Richtlinie „Women on Boards“, die bis zum 30. Juni 2026 umzusetzen ist, lässt den Mitgliedsstaaten die Wahl: 40 % im Aufsichtsrat oder 33 % in Vorstand und Aufsichtsrat übergreifend. Österreich entschied sich für Ersteres.
Doch ursprünglich war im Gesetzesentwurf vorgesehen, dass in Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern beide Geschlechter vertreten sein müssen. Diese Regelung wurde heimlich, still und leise wieder gestrichen, mitsamt der Begründung, dass sich so der Talentpool ausschöpfen lässt und eine fairere Vertretung von Frauen und Männern in Verantwortungspositionen erreicht werden kann.
Fast zeitgleich ergab das „Mixed Leadership Barometer“, dass bei den im Wiener Börse Index gelisteten Unternehmen zwar 31,7 % der Aufsichtsratsmandate weiblich besetzt waren, bei den Vorstandspositionen lag der Anteil aber nur bei 13,8 %. Unter den CEOs fand sich überhaupt keine Frau und mehr als die Hälfte der Unternehmen wurde von einem rein männlichen Vorstandsteam geleitet.
Dabei zeigen zahlreiche Studien, unter anderem des Beratungsunternehmens McKinsey, dass Unternehmen mit diverseren Leitungsorganen auch wirtschaftlich erfolgreicher sind.
Abwarten bei der Lohntransparenz
Der Gesetzgeber darf auch mal die Richtung vorgeben, statt nur gesellschaftlichen Entwicklungen hinterherzuhinken. Aber meistens wird erst reagiert, wenn der blaue Brief aus Brüssel eintrifft.
Bis 7. Juni ist die Entgelttransparenzrichtlinie umzusetzen. Die Offenlegung von Gehaltsstrukturen, geschlechtsneutrale Vergütungskriterien und das Recht auf Auskunft über das durchschnittliche Gehalt in Vergleichsgruppen sind ein wichtiger Schritt, um Ungleichheit sichtbar zu machen und zu beseitigen.
Doch statt rechtzeitig über die Umsetzung zu diskutieren, wartet man lieber ab. Fast 3 Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie gibt es noch immer keinen Gesetzesentwurf.
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