A woman's hand holds coins and hands them to a man
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Lebenslanger Unterhalt: Zu Recht ein Schreckgespenst für Heiratsmuffel?

Zwei Anwälte, zwei Ansichten, eine Rechtslage: Das Wiener Duo erzählt Geschichten aus seiner Ehe, beantwortet Fragen, die uns im Alltag beschäftigen, erklärt, was vor Gericht zählt – und wie er oder sie die Causa sieht.

Von Mag. Carmen Thornton & Mag. Johannes Kautz

Der Fall: Anders als in Hollywood werden Promi-Scheidungen in Österreich eher selten medienwirksam ausgeschlachtet. Der höchstpersönliche Lebensbereich genießt besonderen Schutz vor allzu viel Voyeurismus. Manchmal sorgt die mediale Aufmerksamkeit aber auch für Erkenntnisgewinn. Dank einiger Medienberichte über die Glock-Scheidung, die nicht nur die Gerichte, sondern auch die Medien jahrelang auf Trab hielt, ist nun auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass man selbst dann noch unterhaltspflichtig werden kann, wenn die Ex-Frau über ein monatliches Nettoeinkommen von fast 50.000 Euro verfügt. Beim Ehegattenunterhalt gibt es keine „Playboygrenze“. Solche Luxusprobleme haben nur die wenigsten. Trotzdem sorgt das Schreckgespenst des lebenslangen Unterhalts bei manchen für reichlich Vorbehalte gegenüber der Ehe. Doch ist die Angst, nach der Hochzeit nur mehr der Zahlesel zu sein, wirklich berechtigt?

Sie: 

Im Familienrecht halten sich manche Mythen erstaunlich hartnäckig. Dazu gehört die Vorstellung, dass der Mann nach der Scheidung automatisch lebenslang Unterhalt zahlt. Aus Angst, ihr Einkommen teilen zu müssen, verzichten manche Heiratsmuffel lieber auf den Trauschein. Doch der Mythos vom garantierten Unterhalt dient nicht nur ewigen Junggesellen als Rechtfertigung für die hartnäckige Verweigerung der Ehe. Auch manche Frauen verlassen sich auf einen finanziellen Rettungsschirm, der sich im Ernstfall oft als Notlösung ohne Öffnungsmechanismus erweist.

Abgesichert ist man nämlich nur bis zur Scheidung. Während aufrechter Ehe ist zwar grundsätzlich Naturalunterhalt zu leisten, es kann aber auch Geldunterhalt verlangt werden. Der haushaltsführende Ehegatte hat dann Anspruch auf 33 % des Nettoeinkommens. Sind beide berufstätig, bekommt der einkommensschwächere Partner 40 % des Familieneinkommens abzüglich des eigenen Einkommens. Bei weiteren Sorgepflichten reduzieren sich diese Prozentsätze. Das gilt auch nach der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Den Geldhahn einfach zudrehen spielt es also nicht.

Eine Frau im roten Kleid lehnt an einer Wand in einem Bürogebäude.

Carmen Thornton ist Rechtsanwältin in Wien.

©Thornton & Kautz Rechtsanwälte

Sobald die Scheidung durch ist, steht der volle Unterhalt nur dann zu, wenn die Ehe aus dem alleinigen oder überwiegenden Verschulden des anderen geschieden wurde. Sonst besteht nur in besonderen Fällen ein Anspruch, etwa bei besonderer Bedürftigkeit oder wenn wegen der Betreuung eines Kleinkindes keine Berufstätigkeit möglich ist. Der Unterhalt ist dann aber deutlich niedriger und oft auch befristet. 

Das Unterhaltsrecht hat seine Schwächen. Die Verknüpfung von Verschulden und Unterhalt trägt selten zu einer raschen und friedlichen Trennung bei. Für den einkommensschwächeren Partner besteht ein Anreiz, das Verfahren möglichst lange „am Leben zu erhalten“, damit der Geldfluss gesichert bleibt. Und die Möglichkeit von unbefristeten Unterhaltszahlungen erschwert eine rasche Einigung, weil die ohnehin schon emotionale Klärung der „Schuldfrage“ massive finanzielle Auswirkungen hat. Sinnvoller wäre ein bedarfsorientierter Unterhalt, bei dem berücksichtigt wird, wie lange die Ehe gedauert hat und ob jemand wegen Kinderbetreuung beruflich zurückstecken musste. Das wäre fairer, und der Unterhalt wäre eher Absicherung als Strafzahlung.

Wie sich Streit vermeiden ließe

 Trotzdem ist das ständige Gejammere über den nachehelichen Unterhalt nicht nachvollziehbar. Denn gegen die vermeintliche Ausbeutung gibt es ein probates Mittel: Verdienen beide ähnlich viel, besteht schon rechnerisch kein Unterhaltsanspruch. Dann verliert auch ein langwieriger Streit über die Verschuldensfrage seinen Reiz. Die Bestätigung „im Namen der Republik“, dass der andere Schuld am Scheitern der Ehe war, mag verlockend sein, doch wenn kein finanzieller Vorteil winkt, verzichten viele lieber auf den Streit um des Kaisers Bart. 

Wer sich gegen Unterhaltsforderungen absichern möchte, sollte also lieber die Karriere des Ehepartners fördern. Finanziell unabhängige Menschen mit stabilem beruflichem und sozialem Umfeld haben meist weder Zeit noch Motivation für jahrelange Prozesse. Dafür muss man seinen Partner allerdings von Anfang an entlasten und sich selbst stärker an Haushalt und Kindererziehung beteiligen. Ich kann Ihnen versichern: Das reduziert das Risiko von lebenslangen Unterhaltspflichten und erhöht die Chancen, dass es gar nicht zur Trennung kommt.

Er:

Die Meinung, dass ein richtiger Mann in der Lage sein muss, die Familie zu ernähren, zieht sich quer durch alle gesellschaftlichen  und sozialen Schichten. Der Wunsch nach Gleichberechtigung ist ja schön und gut, aber von der Ehe erwarten sich die meisten dann doch auch eine finanzielle Absicherung. Wer die nicht bieten kann, muss sich am Heiratsmarkt hinten anstellen. Der Ansporn, für die Familie zu sorgen, ist natürlich nicht verwerflich, ganz im Gegenteil. Doch die tief in der Gesellschaft verwurzelte Erwartungshaltung, dass der Mann in erster Linie der Familienerhalter sein muss und die Frau zuallererst für ein schönes Zuhause und die Erziehung der Kinder zu sorgen hat, bevor sie sich beruflich verwirklicht, setzt in Wahrheit beide Geschlechter unter Druck. Und das Konzept funktioniert nur, solange beide das auch wollen.

Ein Mann im Anzug lehnt an einer Wand in einem Bürogebäude.

Johannes Kautz ist Rechtsanwalt in Wien.

©Thornton & Kautz Rechtsanwälte

Auch bei uns war die Aufgabenverteilung anfangs noch recht traditionell, trotz gleicher Ausbildung und gleicher Berufsaussichten. Ich war in einer Großkanzlei tätig. Und die Anwaltei ist nicht gerade für familienfreundliche Arbeitszeiten bekannt. Carmen hat sich hauptsächlich um die Kinderbetreuung gekümmert. Das war keine bewusste Entscheidung, sondern hat sich halt so ergeben. Wirklich zufrieden waren wir damit beide nicht. Carmen musste ihre beruflichen Ambitionen erst einmal hintanstellen. Und ich hatte das Gefühl, in der ersten Lebensphase unserer Tochter zwar dabei, aber nicht mittendrin zu sein. Die ersten Krabbel-, Geh- und Sprechversuche passieren eben nicht immer am Abend oder Wochenende. Und ganz ehrlich: Wenn man nach einem anstrengenden Arbeitstag nach Hause kommt und ein quengeliges Kind in die Hand gedrückt bekommt, das lautstark nach der Mama schreit, fühlt man sich nicht gerade wie Daddy of the Year. So hatten beide das Gefühl, etwas zu verpassen.

Die Rollenverteilung umzudrehen, wäre vielleicht fair, aber sicher keine Lösung gewesen. Also haben wir die Balance verändert und uns die Aufgaben aufgeteilt. Das läuft nicht immer ganz so reibungslos, wie man es sich wünscht. Denn irgendwie tanzt man stets auf zwei Hochzeiten gleichzeitig. Und bei der Doppelbelastung muss man zwangsläufig irgendwo Abstriche machen. Aber es funktioniert, ohne dass die Kinder vernachlässigt werden oder die Karriere den Bach hinuntergeht. Und wenn zwei Einkommen zur Verfügung stehen, kann man sich darüber auch nicht wirklich beschweren.  

Ausgleich bei ungleicher Aufgabenverteilung 

Je ausgeglichener die Balance zwischen Beruf und Familie ist, umso eher wird man die wechselseitige Unterhaltspflicht als Ausfallsversicherung empfinden. Dass in jeder Ehe die Aufgaben immer exakt gleich verteilt sind, ist natürlich eine Illusion. Und es ist auch nicht Sache der Politik oder von sonst irgendjemandem, den Ehepartnern eine bestimmte Rollenverteilung vorzuschreiben. Entscheidet sich ein Ehepaar aber für ein traditionelleres Modell, muss derjenige, der beruflich zurücksteckt, abgesichert werden. Der Unterhalt sollte daher vor allem die finanziellen Nachteile einer ungleichen Verteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit ausgleichen. Und die sind nicht auf die Dauer der Ehe beschränkt, sondern setzen sich bis zur Pension fort. Doch erstaunlicherweise beschweren sich ausgerechnet jene am lautesten über die nacheheliche Unterhaltspflicht, die den größten Wert darauf legen, dass schon das Abendessen am Tisch steht, wenn sie nach der Arbeit nach Hause kommen.  

In ihrer wöchentlichen Kolumne “Recht kompliziert” klären Carmen Thornton und Johannes Kautz juristische Praxisfälle.

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