Müssen Eltern das Studium ihrer Kinder finanzieren?
Zwei Anwälte, zwei Ansichten, eine Rechtslage: Das Wiener Duo erzählt Geschichten aus seiner Ehe, beantwortet Fragen, die uns im Alltag beschäftigen, erklärt, was vor Gericht zählt – und wie er oder sie die Causa sieht.
Von Mag. Carmen Thornton & Mag. Johannes Kautz
Der Fall: Schon seit Jahren sorgt die Student Dept Crisis in den USA für Aufregung. Aufgrund der im Schnitt höchsten Studiengebühren weltweit mussten sich immer mehr Studenten immer höher verschulden. Abgesehen vom Kauf eines Eigenheims ist ein Studium die mit Abstand größte Verschuldungsquelle für private Haushalte. Über 40 Millionen Menschen stehen mit mehr als 1,6 Billionen US-Dollar in der Kreide. Das Thema beschäftigte sogar den Supreme Court, der vor drei Jahren einem Wahlversprechen des damaligen Präsidenten Biden eine Absage erteilte. Dieser wollte die Studienkreditschulden per Dekret teilweise erlassen. In Österreich kann man darüber nur den Kopf schütteln. Trotzdem erhitzt die Frage, ob die Eltern den Kindern ein Studium finanzieren müssen, oft die Gemüter. Doch wie sieht hier die Rechtslage aus? Welche Ausbildungen müssen die Eltern zahlen und vor allem, wie lange? Und wann springt der Staat ein?
Sie:
Dass die Eltern so lange unterhaltspflichtig sind, bis ihre Kinder sich selbst erhalten können, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Eine Antwort darauf, wann das der Fall ist, sucht man im Gesetz aber vergeblich. Nach der Rechtsprechung ist grundsätzlich ein Einkommen von derzeit 1.435 Euro erforderlich. Das ist aber nur ein Richtwert. Es gibt auch keine fixe Altersgrenze.
Die Eltern können nicht verlangen, dass ihr Kind nach dem Schulabschluss sofort ins Berufsleben einsteigt. Jedes Kind mit Matura hat unabhängig vom Bildungsgrad und den Einkommensverhältnissen der Eltern das Recht, zu studieren, und bleibt damit unterhaltsberechtigt.
Carmen Thornton ist Rechtsanwältin in Wien.
©Thornton & Kautz RechtsanwälteFür ein Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium ist kein besonderer Schulerfolg erforderlich. Schlechte Noten oder auch Klassenwiederholungen sind kein Ausschlussgrund. Das Studium muss aber ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Die Gerichte sind hier aber nicht allzu streng.
Negative Prüfungen und gewisse Verzögerungen werden toleriert, solange die durchschnittliche Studiendauer nicht deutlich überschritten wird und eine gewisse Prüfungsfrequenz besteht. Der Bezug der Familienbeihilfe ist ein Indiz für einen ausreichenden Studienerfolg.
In Ausnahmefällen, etwa bei einer Schwangerschaft oder psychischen Problemen, kann auch deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Studiendauer gerechtfertigt sein.
Bei einem Doktoratsstudium sind die Gerichte strenger. Verlangt werden nicht nur ein überdurchschnittlicher Studienerfolg und eine Verbesserung der Berufschancen, es wird auch geprüft, ob den Eltern der Unterhalt finanziell noch zumutbar ist.
Neuorientierung oder Gap Year möglich
Selbst bei einem einmaligen Wechsel der Studienrichtung können die Eltern nicht einfach den Geldhahn zudrehen. Gerade in der Anfangsphase des Studiums ist es ohne Weiteres möglich, die Studienwahl noch einmal zu überdenken und eine andere Richtung einzuschlagen. Und kürzlich hat der OGH einem Kind, das vor dem Studium noch ein „Work & Travel“-Programm im Ausland absolvieren wollte, auch für diesen Zeitraum einen Unterhaltsanspruch zugestanden.
Nebenjob kein Muss
Die Eltern können auch nicht darauf bestehen, dass ihr Kind neben dem Studium arbeiten geht, um sie zu entlasten. Auch eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich nicht zumutbar.
Und wenn das Kind nur deshalb einen Nebenjob annehmen musste, weil die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, muss es sich dieses Einkommen auch nicht anrechnen lassen. Es kann sich dann aber nicht zusätzlich darauf berufen, dass es wegen dieser Nebenbeschäftigung zu lange für das Studium braucht. Geht das Kind hingegen freiwillig arbeiten, reduziert sich der Unterhalt, sofern es sich nicht um einen bloßen Ferialjob handelt.
Für die Eltern klingt das alles ziemlich kostspielig, und das ist es auch. Selbst bei guten, aber nicht luxuriösen Einkommensverhältnissen ist man schnell einmal bei 1.500 Euro pro Monat oder sogar noch mehr, die Luxusgrenze liegt sogar bei 2.000 Euro. Da kann man schon darüber streiten, ob das nicht doch ein bisschen zu viel des Guten ist. Doch klar ist auch: Eine bessere Investition in die Zukunft als Bildung gibt es nicht.
Ich selbst hatte das Privileg, dass ich stets auf die finanzielle Unterstützung meiner Familie zählen konnte. Trotzdem bin ich schon während des Studiums nebenbei arbeiten gegangen und kann einen frühen Einstieg in die Arbeitswelt jedem empfehlen.
Er:
Bei mir war Unterhalt nie ein Thema. Es war klar, dass ich das Studium größtenteils selbst finanzieren muss. Nicht, weil meine Eltern mich nicht unterstützen wollten oder ihnen Bildung nicht wichtig gewesen wäre. Doch bei sechs Kindern und eher bescheidenen finanziellen Verhältnissen waren die Möglichkeiten begrenzt.
Johannes Kautz ist Rechtsanwalt in Wien.
©Thornton & Kautz RechtsanwälteDank Leistungsstipendien und ein paar charakterbildenden Nebenjobs ging es sich trotzdem irgendwie aus. Wenn auch im Schnelldurchgang, denn gegen Ende des Studiums war die Aussicht auf ein regelmäßiges Einkommen genügend Anreiz für einen Prüfungsmarathon. Und trotz chronischen Geldmangels war die Studienzeit äußerst unbeschwert.
Ich wäre auch nie auf die Idee gekommen, den Unterhalt einzufordern. Wenn so etwas vor Gericht endet, ist vorher in der Regel schon einiges schiefgelaufen. Die meisten Eltern fördern die Ausbildung ihrer Kinder ohnehin höchstfreiwillig, so gut sie eben können. Das müssen nicht immer finanzielle Zuwendungen sein.
Trotzdem ist es wichtig, dass die Eltern rechtlich dazu verpflichtet sind, ihren Kindern ein Studium zu finanzieren. Es ist auch sinnvoll, dass dafür kein Abschluss in Mindestzeit verlangt wird und dass den angehenden Erwachsenen eine gewisse Orientierungsphase zugestanden wird. Trotzdem finde ich, dass gerade in Fällen, in denen die Eltern nicht so viel verdienen, eine geringfügige Nebenbeschäftigung zumutbar ist. Dadurch werden nicht nur die Eltern entlastet, eine gewisse Berufserfahrung hilft auch beim endgültigen Einstieg in das Berufsleben.
Auch bei der Luxusgrenze von 2.000 Euro im Monat dürfte sich der Anreiz, selbst für sein Geld zu arbeiten, eher in Grenzen halten. Aber das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Luxusproblem, zumindest für die Studierenden.
Staatliche Unterstützung
Glücklicherweise haben hierzulande auch weniger privilegierte Kinder die Möglichkeit, ein Studium zu absolvieren, ohne sich dafür verschulden zu müssen. Das liegt nicht nur an der Unterhaltspflicht. Denn zur Not springt auch der Staat ein. Wenn die Eltern nicht genug verdienen und man die Kosten für das Studium nicht selbst bestreiten kann, hat man Anspruch auf Studienbeihilfe. Neben der sozialen Bedürftigkeit muss aber auch hier ein günstiger Studienerfolg nachgewiesen werden.
Grundsätzlich gilt, dass zusätzlich zur gesetzlichen Studiendauer ein Toleranzsemester pro Abschnitt oder (bei Studienrichtungen ohne Studienabschnitte) pro Studium nicht zum Verlust der Beihilfe führt. Auch ein anschließendes Masterstudium oder Doktoratsstudium wird bei entsprechendem Studienerfolg gefördert.
Mit der Studienbeihilfe kommt man finanziell über die Runden. Der Maximalbetrag liegt derzeit bei 1.072 Euro im Monat, abzüglich der zumutbaren Unterhaltsleistungen der Eltern oder des Ehepartners. Und das Einkommen aus einem Nebenjob wird nur angerechnet, soweit es die Zuverdienstgrenze übersteigt. Fast 1.500 pro Monat kann man sich also noch dazuverdienen.
Chancengleichheit
Dass der Zugang zu den Unis kein Luxus ist und unabhängig von den sozialen Verhältnissen garantiert wird, ist eine wesentliche Voraussetzung für Chancengleichheit. Und auch für den Staat macht sich die Investition auf lange Sicht bezahlt. Ein Hochschulabschluss erhöht nach wie vor die Chance auf einen schnellen Einstieg ins Berufsleben und ein gutes Einstiegsgehalt. Und dann hat man jeden Monat die Gelegenheit, sich beim Finanzamt für die Unterstützung erkenntlich zu zeigen.
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