Falsche Psychologin betreute Klienten

Falsche Psychologin betreute Klienten
37-jährige Grazerin arbeitete seit 2014 und erschummelte sich einen Job in einer Gruppenpraxis.

Eine 37-Jährige ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen schweren gewerblichen Betrugs zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Grazerin hatte vorgegeben, Psychologin zu sein und dafür Zeugnisse gefälscht. Sie leitete auch verkehrspsychologische Gruppensitzungen und arbeitete in einer psychologischen Praxis mit. "Ich schäme mich dafür und es tut mir furchtbar leid", beteuerte sie unter Tränen. Den Schaden hat sie bereits wieder gutgemacht.

"Sie hat seit 2014 ihr gesamtes Berufsleben auf einer Lüge aufgebaut", prangerte Staatsanwältin Katharina Tauschmann an. Die 37-Jährige gab in diesem Jahr vor, ihr Psychologiestudium abgeschlossen zu haben. Tatsächlich hatte sie aber bereits 2011 damit aufgehört "weil ich keinen Anschluss gefunden habe auf der Uni und viele Prüfungen wiederholen musste", erzählte die Angeklagte. Sie absolvierte ein Praktikum in einer psychologischen Praxis und sollte dort als Fachkraft eingesetzt werden. Irgendwann kam sie dann mit einem Diplomprüfungszeugnis - das sie selbst zuhause gebastelt hatte - und begann, regulär mitzuarbeiten.

Verteidiger Gerald Ruhri gab zu bedenken, dass die Frau "keine notorische Betrügerin" sei. Sie leistete in der psychologischen Praxis auch Sekretärinnenarbeit, "die ja auch etwas wert ist", so der Anwalt. Daher habe man sich auf eine Schadenssumme von 27.000 Euro geeinigt, die die Angeklagte auch schon bezahlt habe.

Wie gut die geleistete Arbeit war, war nicht relevant, denn "die gesetzliche Voraussetzung war eben, dass sie ausgebildete Psychologin ist", betonte die Staatsanwältin. "Ich möchte auch nicht mit jemanden fliegen, der nur glaubt, dass er das kann", warf die Richterin ein.

Der Schöffensenat entschied, dass eine bedingte Strafe von sechs Monaten ausreichend sei. Die Grazerin nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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