Vignette und Maut – wofür die Einnahmen verwendet werden
Die ASFINAG und der rechtliche Rahmen
Ob das physische Pickerl von einer Tankstelle oder die digitale Vignette von einem Online-Anbieter, die Einnahmen aus dem Vignettenverkauf gehen an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG). Diese nimmt wesentliche Aufgaben wie Planung, Ausbau und Erhaltung des Autobahn- und Schnellstraßennetzes in Österreich wahr. Sämtliche Anteile der ASFINAG befinden sich im Eigentum der Republik Österreich.
Das gesetzliche Fundament der ASFINAG wird durch das ASFINAG-Gesetz gebildet. Im Kern legt dieses Gesetz die Finanzierungsmechanismen fest und gibt der ASFINAG das Recht, Mautgebühren zu erheben. Im Jahr 1997 wurde zur Regelung der Mauterhebung ein Fruchtgenussvertrag unterzeichnet, durch den die ASFINAG das formale Recht erhielt, die im Bundesbesitz befindlichen Grundstücke und Bauwerke des überregionalen Bundesstraßennetzes zu nutzen. Maßgeblich ist das sogenannte ASFINAG-Ermächtigungsgesetz.
Für diese Leistungen werden die Einnahmen genutzt
Die ASFINAG spielt eine zentrale Rolle bei der Erhaltung und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Österreich. Ein wesentlicher Bestandteil der durch Vignetten finanzierten Leistungen ist der Unterhalt von rund 2.200 Kilometern Autobahnen und Schnellstraßen. Diese werden kontinuierlich gepflegt und modernisiert, um die Sicherheit und Effizienz des Verkehrsflusses zu gewährleisten.
Darüber hinaus verwaltet die ASFINAG 166 Tunnel, die technologisch auf dem neuesten Stand sind. Diese Tunnel werden regelmäßig gewartet und auf technische Integrität überprüft. Für die Erholung der Reisenden stellt die Unternehmensgruppe knapp 60 Rastplätze zur Verfügung. Der Winterdienst der ASFINAG sorgt zudem für freie Fahrbahnen und minimiert das Risiko von Unfällen während der kalten Monate.
Ein weiterer wichtiger Service, der durch die Einnahmen aus dem Vignettenverkauf finanziert wird, ist die Bereitstellung einer App, die Autofahrern 2.000 Livebilder und Echtzeitverkehrsinfos bietet. Diese digitale Unterstützung dient als Wegbegleiter, der die Planung von Reisen erleichtert und zur Vermeidung von Staus und Unfällen beiträgt.
Ein Blick in die Geschichte – nicht immer war die Vignette akzeptiert
Angesichts dieser Leistungen hat die Vignette inzwischen eine breite Akzeptanz gefunden. Diese Akzeptanz war jedoch nicht immer gegeben. Die Einführung der Vignettenpflicht in Österreich am 1. Januar 1997 hatte zunächst erhebliche Widerstände zur Folge. In den ersten Tagen nach der Einführung war die Verfügbarkeit der Vignetten stark eingeschränkt. Selbst wer ordnungsgemäß eine Vignette kaufen wollte, hatte erhebliche Probleme. Die Akzeptanz bei den Autofahrern war dementsprechend gering, und es kam zu heftigen Protesten im In- und Ausland bis hin zu angekündigten Straßenblockaden.
Laut Informationen des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclubs (ÖAMTC) waren direkt nach dem Start der Vignettenpflicht bis zur Hälfte der überprüften Fahrzeuglenker ohne die notwendige Vignette unterwegs. Der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) bot als Reaktion auf die drohenden Strafen wegen ausverkaufter Vignetten rechtliche Unterstützung an. Damals gab es noch nicht wie heute die Möglichkeit, eine digitale Vignette online zu erwerben.
Anfänglich galten die Vignetten für Personenkraftwagen bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen und für Lastkraftwagen bis zu zwölf Tonnen. Die Kosten für eine Vignette beliefen sich auf 550 Schilling für PKWs und 220 Schilling für Motorräder, was in etwa 40 Euro beziehungsweise 16 Euro entspricht. Die erste Ausgabe der Vignette war rot gestaltet.