Casino-Verluste in Österreich: Zwei Konstellationen mit zweiter Chance
Wer seine Forderung gegen ein in Österreich illegales Online-Casino zu einem Pauschalbetrag verkauft hat, wer sich mit einem solchen Casino auf eigene Faust verglichen und einen Einmalbetrag angenommen hat, ohne die echte Verlusthöhe zu kennen, oder wer im Verfahren gegen das in Österreich illegale Stake Crypto Casino eine ablehnende Auskunft erhalten hat oder vor Gericht in einem ersten Anlauf unterlegen ist: In all diesen Lagen lohnt sich nach Erfahrung der R. M. Prozessfinanzierung GmbH eine zweite Chance. Die Prüfung ist kostenlos und ohne Mindesthöhe der ursprünglichen Verluste.
Zweite Chance nach dem Forderungsverkauf
Per E-Mail kommt ein freundlich formuliertes Angebot. Ein paar Sätze, eine Pauschalsumme, eine Kontonummer, einige Tage später ist das Geld da. Der Aufkäufer übernimmt die Forderung gegen das in Österreich illegale Online-Casino, die Sache scheint erledigt. In der Praxis ist sie das oft nicht. Die in den letzten Monaten bei der R. M. Prozessfinanzierung beobachteten Pauschalangebote für solche Forderungsverkäufe lagen wiederholt im einstelligen oder kleinen zweistelligen Prozentbereich der angegebenen Verlustsumme. Was nach einem sauberen Schlussstrich aussieht, ist für einen erheblichen Teil der Betroffenen ein Vorgang, bei dem ein Vielfaches der Auszahlung auf der anderen Seite des Tisches liegen bleibt.
Hinzu kommt: Die wenigsten Spielerinnen und Spieler wissen aus dem Gedächtnis, wie viel sie tatsächlich verloren haben. Die echte Summe liegt fast immer deutlich über dem Betrag, den jemand ohne schriftlichen Nachweis nennen würde. Wer mit dieser Schätzung verkauft, vergleicht im wirtschaftlichen Sinn mit der falschen Zahl.
Wer für eine fünfstellige Forderung ein paar Tausend Euro bietet, weiß sehr genau, was er beim illegalen Casino erwartet. Wer mit dem Bauchgefühl bei uns anruft, dass das damals nicht gestimmt haben kann, hat dieses Bauchgefühl in den meisten Fällen aus gutem Grund. Wir holen die vollständigen Verlustlisten beim Casino ein und übergeben sie der Spielerin oder dem Spieler ungekürzt. Wer will, rechnet selbst nach
Die zweite Chance bei der R. M. Prozessfinanzierung läuft ohne Mindestschwelle. Wenn die Forderung damals einem Aufkäufer einen Pauschalbetrag wert war, hat sich für ihn die Kalkulation gerechnet. Genau deshalb lohnt sich der zweite Blick auch in scheinbar kleinen Fällen. Eine ausführliche Darstellung der typischen Muster hinter den Pauschalangeboten und der Rolle der echten Verlustlisten findet sich auf meinprozess.com/blog/casino-verluste-verkaufen-pauschalangebote/.
Gerade jetzt kein überstürzter Verkauf unter Wert
Ein zusätzlicher Grund, ein pauschales Abkauf- oder Vergleichsangebot derzeit nicht vorschnell anzunehmen, etwa ein solches Angebot zu Ansprüchen gegen Interwetten, liegt in der absehbaren Entwicklung des österreichischen Glücksspielmarkts. Für den Online-Bereich zeichnet sich eine geordnete Lizenzvergabe ab. Nach Einschätzung der R. M. Prozessfinanzierung GmbH hat ein Anbieter, der künftig mit einer österreichischen Lizenz legal auftreten möchte, ein erhebliches Interesse daran, offene und vollstreckbare Ansprüche geschädigter Spielerinnen und Spieler nicht länger auf einen Bruchteil zu drücken, sondern seriös zu regeln. Wer seine Forderung heute für einen pauschalen Bruchteil abgibt, gibt genau diese Ausgangslage aus der Hand.
Vorsicht ist deshalb bei Angeboten geboten, die einen pauschalen Sammel- oder Generalvergleich in der Größenordnung von rund einem Drittel der Forderung in Aussicht stellen und rasch unterschrieben werden sollen. Besonders heikel ist der Fall, dass jemand seine Ansprüche bereits einem Prozessfinanzierer übertragen hat und dieselben Ansprüche danach, etwa über einen Rechtsanwalt, an einen anderen Finanzierer abtritt. Dieselbe Forderung lässt sich nicht zweimal wirksam übertragen. Wer das dennoch tut, verfügt über einen Anspruch, der ihm rechtlich nicht mehr zusteht, kann sich dadurch Ersatzansprüchen aussetzen und im Extremfall selbst zum Beklagten werden. Ein bereits laufender Vertrag mit einem Prozessfinanzierer sollte deshalb vor jeder weiteren Abtretung offengelegt und die Lage unabhängig geprüft werden.
„Niemand sollte jetzt aus Panik einen Bruchteil nehmen, nur um die Sache vom Tisch zu haben“, sagt Mechtler. „Die Lage im österreichischen Glücksspielrecht ist in Bewegung, und eine sauber geprüfte Forderung ist in aller Regel deutlich mehr wert als das, was in einem schnellen Pauschalangebot steht. Was der Anspruch tatsächlich wert ist, sagen wir kostenlos, bevor irgendjemand irgendetwas unterschreibt.“
Zweite Chance nach einem eigenen Vergleich mit dem Casino
Eine zweite Konstellation betrifft Spielerinnen und Spieler, die sich ohne anwaltliche Vertretung und ohne Prozessfinanzierer direkt mit dem Casino verglichen und einen Einmalbetrag angenommen haben. Das Problem ist fast immer dasselbe wie beim Forderungsverkauf: Wer sich vergleicht, ohne die echte Verlusthöhe zu kennen, vergleicht mit der falschen Zahl.
Ein anonymisiertes Beispiel aus der Praxis zeigt die Größenordnung. Eine Spielerin nahm in einem selbst geführten Vergleich 5.400 Euro an. Die vollständigen Verlustlisten, die später eingeholt wurden, wiesen einen tatsächlichen Verlust von rund 94.000 Euro aus. Der angenommene Betrag entsprach damit gut einem Zwanzigstel des echten Verlusts. Ein Vergleich, der auf einer derart unvollständigen Grundlage zustande gekommen ist, ist nach Erfahrung der R. M. Prozessfinanzierung unter Umständen einer erneuten rechtlichen Prüfung zugänglich. Ob im Einzelfall Ansatzpunkte bestehen, klärt R. M. gemeinsam mit den kooperierenden Rechtsanwälten, kostenlos und ohne Mindesthöhe.
Wer also bei einem anderen Casino auf eigene Faust verglichen hat, sollte auch diesen Vorgang prüfen lassen. Was ein damaliger Vergleich wirklich wert war, lässt sich erst mit den vollständigen Verlustlisten beurteilen.
Zweite Chance im Verfahren gegen das Stake Crypto Casino
Eine dritte Konstellation, in der sich der Anruf bei R. M. Prozessfinanzierung oft auszahlt, betrifft Verfahren gegen das Stake Crypto Casino. Stake.com mit Sitz auf Curacao zählt zu den größten Krypto-Casinos weltweit, in Österreich besitzt das Unternehmen keine gültige Konzession und bietet damit hier illegal an. Damit kommen die Grundsätze der österreichischen Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten aus illegalen Online-Casinos auch hier zur Anwendung.
In der Praxis sind Verfahren gegen das illegale Stake Crypto Casino anspruchsvoller als klassische Casino-Verfahren. Die Krypto-Zahlungen, die Vertragsgestaltung über Tochtergesellschaften und die Zustellungslage erzeugen Stolperstellen, an denen ein erster Anlauf nicht selten scheitert. Die R. M. Prozessfinanzierung erhält wiederholt Anfragen aus zwei Lagen. Zur ersten gehören Spielerinnen und Spieler, denen ein anderer Anbieter eine ablehnende Auskunft gegeben hat, der Fall sei nicht aussichtsreich. Zur zweiten gehören Betroffene, deren Verfahren bereits geführt und vor Gericht in einem ersten Anlauf nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. In beiden Lagen besteht die zweite Chance bei R. M. Prozessfinanzierung in einer kostenlosen Akten-Sichtung und einer ehrlichen Einschätzung der noch offenen Schritte.
„Verfahren gegen das illegale Stake Crypto Casino scheitern manchmal an Punkten, die bei näherer Sichtung anders gelöst werden können“, erläutert Mechtler. „Wir haben das in mehreren Konstellationen erfolgreich abgeschlossen, vom ablehnenden Bescheid bis zur vor Gericht nicht durchgekommenen Klage. Wer in einer dieser Lagen steht, sollte sich vor der endgültigen Resignation die zweite Chance offen lassen und sich eine unabhängige Einschätzung holen.“
Auch in dieser Konstellation ist die Erstprüfung der Akte bei der R. M. Prozessfinanzierung kostenlos. Verlangt wird, soweit vorhanden, die Korrespondenz mit dem bisherigen Anbieter, ein etwaiger Bescheid oder eine etwaige gerichtliche Entscheidung sowie eine kurze Schilderung des Spielverlaufs und der Verlusthöhe.
Die zweite Chance kostet nichts und schließt nichts an
Diese Konstellationen verbindet, dass viele Betroffene die Sache für abgeschlossen halten und sich aus Scham oder Resignation nicht mehr melden. Aus Sicht der R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist genau das die teuerste Reaktion. Die zweite Chance kostet nichts und schließt nichts an, sie ergibt im einen Fall die ehrliche Bestätigung, dass tatsächlich nichts mehr zu holen ist, im anderen Fall einen konkreten nächsten Schritt. Sollte aus der Prüfung eine eigene Beauftragung resultieren, besprechen wir die Konditionen vor jeder Unterschrift im Detail. Die Prüfung selbst bleibt davon unberührt und ist in jedem Fall kostenlos.
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Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist Prozessfinanzierer, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir bieten keine Rechtsberatung an. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch kooperierende Rechtsanwälte. Aussagen über bisherige Verfahrensausgänge beziehen sich auf konkret abgewickelte Fälle und stellen keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses im Einzelfall dar.