Zehnjährige in Wien vergewaltigt: Insgesamt zwölf Jahre Haft

Zehnjährige in Wien vergewaltigt: Insgesamt zwölf Jahre Haft
Einschlägig vorbestrafter Kinderschänder war erst wenige Wochen vorher aus Gefängnis entlassen worden.

Ein einschlägig vorbestrafter Kinderschänder ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Vergewaltigung einer Zehnjährigen zu insgesamt zwölf Jahren Haft verurteilt und im Hinblick auf die von ihm ausgehende Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 34-Jährige war im April 2018 aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er ein Jahr für den sexuellen Missbrauch von zwei jeweils vier Jahre alten Mädchen verbüßt hatte. Der Koch hatte sich an der Tochter seiner damaligen Freundin vergangen, die Handlungen mit seinem Smartphone aufgezeichnet und abgespeichert. Von einer gleichaltrigen Freundin des Mädchens fertigte er ebenfalls kinderpornografisches Material an. Das Landesgericht Krems fand dafür mit drei Jahren Haft das Auslangen, wobei zwölf Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Der Rest wurde dem 34-Jährigen unter Auflagen auf Bewährung nachgesehen.

Wenige Wochen nach Entlassung

Wenige Wochen nach seiner Entlassung missbrauchte der Mann dann das nächste Mädchen. Er begleitete am 2. Juli 2018 eine Bekannte zum Einkaufen. Als er mit der ältesten Tochter der Frau die Waren in die Wohnung bringen sollte, entblößte er sich bereits im Aufzug, forderte die Zehnjährige auf, ihn zu berühren, und begann zu onanieren. In der Wohnung fiel er dann über das Mädchen her, während die Mutter in der Küche eine Mahlzeit zubereitete. Die jüngeren Geschwister der Zehnjährigen - ein acht Jahre altes Mädchen und ein zweijähriger Bub - befanden sich im selben Raum und bekamen die Übergriffe mit.

Die Zehnjährige hatte sich vehement gegen das, was ihr widerfuhr, zur Wehr gesetzt. Als sich der 34-Jährige an ihr zu schaffen machte, trat sie mit den Beinen nach ihm und schrie um Hilfe. Der Mann hielt ihr den Mund zu und versetzte ihr - wie er vor Gericht zugab - eine Ohrfeige, "dass sie eine Ruhe gibt".

Erst als die Mutter des Mädchens im Nebenraum rief, das Essen sei fertig, ließ er von ihr ab. "Da ist mir bewusst geworden, was ich verbrochen habe", gab der Angeklagte zu Protokoll. Fluchtartig verließ er mit einer fadenscheinigen Begründung die Wohnung, wobei er seinem Opfer noch einschärfte, ja nichts zu sagen, sonst werde er sie bzw. die Familie umbringen.

Zehnjährige leidet an posttraumatischer Belastungsstörung

Er kam allerdings nicht weit. Die Zehnjährige vertraute sich sofort der Mutter an, wie die Frau als Zeugin dem Gericht unter Tränen schilderte: "Das Gesicht meiner Tochter werde ich nie mehr vergessen. Es war voller Angst. Sie ist in meinen Armen zusammengebrochen." Die Folgen der Tat sind derzeit gar nicht überschaubar. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet die Zehnjährige an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, die einer Körperverletzung gleichkommt. Auch die zwei jüngeren Geschwister des Mädchens sind in psychologischer Behandlung. "Sie haben alle Albträume", berichtete die Mutter. Ihre Älteste fühle sich aufgrund des Erlebten schmutzig, habe sich Verletzungen zugefügt: "Sie hat sich selbst wehgetan, bis Blut kommt."

Die Mutter hatte umgehend die Polizei verständigt, zwei Beamte nahmen den 34-Jährigen noch in der Nähe ihrer Wohnung fest. Dabei leistete der Mann Widerstand.

Staatsanwalt: "Besonders gefährlicher Sexualverbrecher"

Der Angeklagte legte vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) ein Geständnis ab. Er führte die inkriminierten Tathandlungen weniger auf seine pädophile Ader, die ihm erst 2016 "aufgefallen" sei, sondern auf seine Alkoholsucht zurück. "Ohne Alkohol wäre es nicht dazu gekommen", behauptete er. Staatsanwalt Sherif Selim bezeichnete den Mann als "besonders gefährlichen Sexualverbrecher. Jetzt sitzt er da wie ein Häuflein Elend. Er hat diese Familie komplett zerstört".

Der Angeklagte wurde bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, pornografischer Darstellung von Unmündigen und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die offene, aus der Vorverurteilung resultierende Bewährungsstrafe von zwei Jahren wurde widerrufen, sodass der Kinderschänder insgesamt zwölf Jahre abzusitzen hat.

Darüber hinaus wurde er - gestützt auf ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 34-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt war mit dem Urteil einverstanden.

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