Wiener Linien: Jahreskarte bald erst nach 7 Monaten grundlos kündbar
Ab 2025 können Besitzer einer Wiener Linien-Jahreskarte diese erst sieben Monate nach Erwerb ohne Grund kündigen.
Im Moment kann man das 365-Öffi-Ticket noch grundlos gegen ein Entgelt von 22 Euro jederzeit kündigen.
"Wenn Sie Ihre Jahreskarte nach Ablauf von sieben Monaten ordentlich kündigen, wird für die in Anspruch genommene Laufzeit ein zusätzlicher Monatsbetrag fällig", heißt es auch der Homepage der Verkehrsbetriebe. Bei Jahreskarten die monatlich bezahlt werden, wird die Abbuchung nach der Kündigung eingestellt und man bezahlet den zusätzlichen Monatsbetrag. Bei einmaliger Abbuchung erhält man anteilig die vorausgezahlten Beträge zurück und zahlt den zusätzlichen Monatsbetrag.
Spezielle Gründe
Diese neue Regelung hat aber viele Ausnahmen, nämlich wenn man triftige Gründe für eine Kündigung vorweisen kann. Sie gelten nicht bei:
- Übersiedlung an einen Wohnort außerhalb von Wien (Meldebestätigung nicht älter als vier Wochen)
- Eintritt von Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenbestätigung nicht älter als vier Wochen)
- Wegfall des/der Fremdzahler*in (schriftliche Bestätigung des Fremdzahlers)
- Todesfall des/der Jahreskarten-Inhaber*in (Sterbeurkunde)
Gibt man die Jahreskarte zurück, muss das übrigens bis spätestens den vierten Kalendertag eines Monats passieren - sonst muss das ganze Monat bezahlt werden.
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