Wer darf bei der Wien-Wahl heuer wählen?

Wer darf bei der Wien-Wahl heuer wählen?
Laut Stadt Wien sind heuer 1.109.936 Menschen wahlberechtigt. Mehr als 35 Prozent haben aber keine österreichische Staatsbürgerschaft.

In Wien driftet die Zahl der Einwohner und der Wahlberechtigten immer weiter auseinander. Bei den Landtags- und Gemeinderatswahlen vor zehn Jahren durften noch 1.143.076 Menschen ihre Stimme abgeben.

Heuer sank die Zahl der Wahlberechtigten laut Stadt auf 1.109.936 Personen. Die Bevölkerung wächst hingegen: Anfang 2025 lebten in Wien rund 2,02 Millionen Menschen.

Wählen dürfen in Österreich grundsätzlich alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind. EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sind nur bei Gemeinderatswahlen – in Wien sind das die Bezirksvertretungswahlen – wahlberechtigt.

Fast die Hälfte mancher Bezirke ohne Wahlrecht

In der Bundeshauptstadt sind also immer mehr Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen: Rund 611.000 Menschen – also 35,6 Prozent der Wiener im wahlfähigen Alter – dürfen bei der kommenden Wahl am 27. April ihre Stimme nicht abgeben. In einigen Wiener Bezirken ist fast die Hälfte der Bewohner ohne Wahlrecht.

So haben laut Statistik Austria in Rudolfsheim-Fünfhaus mehr als 45 Prozent und in der Brigittenau und in Favoriten jeweils 44 Prozent der Bevölkerung im Wahlalter nicht die österreichische Staatsbürgerschaft.

2050 als Wendepunkt?

Gemäß einer Prognoseberechnung von SOS Mitmensch könnte bereits 2050 der Punkt erreicht werden, an dem mehr als die Hälfte der gesamten Wiener Bevölkerung kein Wahlrecht bei Gemeinderatswahlen hat.

„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Wien nicht einmal mehr eine Zwei-Drittel-Demokratie ist. Und der Trend geht klar in Richtung halber Demokratie, bei der nur noch jede zweite Person wählen darf“, sagt SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak.

Klarheit: Die wichtigsten Begriffe

Integration bedeutet Eingliederung und ist entscheidend für ein friedliches Zusammenleben. Der Staat hat die Aufgabe, allen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Der Begriff wird vor allem in zwei Bereichen verwendet:
Integration von Migranten: Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe in Österreich. Dazu gehört das Erlernen der deutschen Sprache und die Beachtung der Gesetze, während Österreich seine Institutionen so gestaltet, dass alle integriert werden können. Gleichzeitig bleibt die kulturelle Identität erhalten.
Integration von Menschen mit Behinderung: Sie sollen vollwertige Mitglieder der Gesellschaft sein und nicht ausgegrenzt werden.

Das Rathaus ist Sitz der Regierung und Verwaltung Wiens. Der offizielle Amtssitz des Wiener Bürgermeisters, der seit 1922 auch Landeshauptmann ist, fungiert nicht nur als Tagungs- und Verwaltungsort von Stadtsenat/Landesregierung und Gemeinderat/Landtag, sondern steht auch für Ausstellungen und Veranstaltungen zur Verfügung.

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