Wien-Wahl: Die erste Frist für Wähler endet am 27. Februar

Wien-Wahl: Die erste Frist für Wähler endet am 27. Februar
Die Wien-Wahl kommt in großen Schritten näher. Eine erste Frist für Wählerinnen und Wähler verstreicht am 27. Februar um 19 Uhr.

Wer bei der Wien-Wahl wählen darf, steht im Wähleverzeichnis. Es wird auf Basis der Wählerevidenz gebildet, in der die Wahlberechtigten eingetragen sind.

Ob man selbst auf diesem Wählerverzeichnis steht, kann man seit dem 18. Februar in den Auflegungsstellen der Magistratischen Bezirksämter einsehen. 

Was tun, bei einem Fehler im Wählerverzeichnis?

Wird dann festgestellt, dass eine Eintragung im Wählerverzeichnis nicht richtig ist oder fehlt, kann von jeder Person - mit Hauptwohnsitz in Österreich unter Angabe ihres Namens und der Wohnadresse - eine Eintragung, Berichtigung oder Streichung im Wählerverzeichnis beantragt werden. Die Öffnungszeiten der Auflegungsstellen der Magistratischen Bezirksämter finden Sie HIER.

Ob ein Fehler im Wählerverzeichnis vorliegt, sieht man auch in der Hauskundmachung, die derzeit in allen Wiener Häusern ausgehängt ist - oder zumindest sein sollte. Die Hauskundmachung informiert darüber, wie viele Wahlberechtigte in einer Wohnung im jeweiligen Haus im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Frist für Änderungen endet am Donnerstag

Die Frist für eine Eintragung, Berichtigung oder Streichung im Wählerverzeichnis läuft am Donnerstag, 27. Februar um 19 Uhr aus. 

Kommentare