Was macht ein Wiener Bezirksvorsteher eigentlich?

23 Bezirke, die jeweils unterschiedliche Themen beschäftigen. 23 Bezirke, in denen – je nach Wiener Bezirk – unterschiedlich viele Parteien ihre Kandidatinnen und Kandidaten zur Wien-Wahl ins Rennen schicken. Das Ziel aber teilen alle: Den neuen Bezirksvorsteher bzw. die neue Bezirksvorsteherin zu stellen.
Doch zu welchem Zweck? Was ist die Aufgabe dieser politischen Oberhäupter in den 23 Bezirken?
Rechte und Pflichten eines Bezirksvorstehers in Wien
Laut Stadtverfassung liegen die Zuständigkeiten der Bezirksvorsteherinnen und -vorsteher unter anderem bei der Instandhaltung von Kindergärten sowie Pflichtschulen und bestimmten Straßen, dem Bau von Spielplätzen, der Errichtung und Instandhaltung von Grünanlagen sowie der Führung von Seniorentreffs.
Dafür gibt es ein eigenes Budget, das die Bezirksvorsteher gemeinsam mit der Bezirksvertretung verwalten. In ihrer budgetären Verantwortung liegen aber auch Märkte, Musikschulen, Familienbäder oder Kanalbauten.
Repräsentationspflichten
Dazu kommen bestimmte Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationsrechte gegenüber der Stadt sowie Repräsentationspflichten.
Vor allem aber sind die Bezirksvorsteher nahe an der Bevölkerung. Bei jeder Eröffnung im Bezirk sind sie anwesend, es gibt Sprechstunden für die Bürgerinnen und Bürger. Und damit ist die Meinung der Bezirksvorsteher auch für die Stadt nicht ganz unerheblich.
Gegenentwurf zur SPÖ-Vormacht
Gleichzeitig ermöglicht ein Vorsteher im Bezirk einen Gegenentwurf zur SPÖ-Vorherrschaft in der Stadt. Derzeit ist das zum Beispiel in drei Grün-geführten Bezirken (Neubau, Josefstadt und Währing) sowie in drei ÖVP-geführten Bezirken (Innere Stadt, Hietzing und Döbling) der Fall. In den restlichen 17 Bezirken regiert die SPÖ.
Abgesehen von den drei genannten Parteien hat bisher auch die FPÖ einen Bezirksvorsteher – den ersten und bisher einzigen – gestellt.
Der einzige Beruf
Der Vorsteher oder die Vorsteherin eines Bezirks wird auf Vorschlag der stimmenstärksten Partei von der Bezirksvertretung für fünf Jahre gewählt. Wird die Funktion vorzeitig zurückgelegt, muss ein Nachfolger gewählt werden.
Im Gegensatz zu seinem Stellvertreter darf der Bezirksvorsteher selbst übrigens keinen anderen Beruf ausüben.
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