Achtung, Falle: Wiener Parkplatzabzocke mit neuen Tricks

Für „Vergehen“ auf einem städtischen Sportplatz werden 372-Euro-Abmahnbriefe verschickt. Die neue Strategie eines Anwalts sorgt für Verwunderung.
Die Warnung vor einer Besitzstörung befindet sich gut versteckt links am Tor beim Helfort-Platz.

Seit 1. Jänner sollte so etwas eigentlich nicht mehr möglich sein: Einmal schnell auf einem Grundstück gewendet, kurz vor einer Ausfahrt gehalten oder auf einer vermeintlich öffentlichen Fläche länger geparkt – und schon flatterte oft Wochen später ein scharfer Anwaltsbrief ins Haus: mit Forderungen in Höhe von meist 400 Euro – andernfalls werde es zu einer (noch viel teureren) Besitzstörungsklage kommen.

Diese sogenannte Parkplatzabzocke sorgte jahrelang für Aufregung (der KURIER berichtete mehrfach) und müsste durch die Novelle aus dem SPÖ-geführten Justizministerium eigentlich passé sein. 

Durch deutliche Herabsetzung der Gerichtsgebühren und der Anwaltsbemessungsgrundlagen sollte das Geschäftsmodell zum Erliegen kommen. Sollte.

372 Euro für das „betreten“ von Privatgrund

Denn dem KURIER liegt ein aktueller Fall vor, wo ein auf derartige Abmahnschreiben spezialisierter Anwalt von einem Betroffenen neuerlich 372 Euro bei sonstiger Klage fordert.

Das Brisante daran: Zum einen wird ausgerechnet auf einem Sportplatz-Grundstück der Stadt Wien „abkassiert“; zum anderen versucht es der Anwalt nun nicht mehr, eine Besitzstörung durch Befahren mit einem Pkw geltend zu machen, sondern er moniert eine Unterlassung wegen des Betretens von Privatgrund.

Die Warnung vor einer Besitzstörung befindet sich gut versteckt links am Tor beim Helfort-Platz.

Die Warnung vor einer Besitzstörung befindet sich gut versteckt links am Tor beim Helfort-Platz. Doch um Besitzstörung geht es angeblich nicht.

Passiert ist der Vorfall bereits am 26. Oktober 2025 (wobei auch hier die neue Rechtslage gilt): Ein Betroffener hatte seinen Sohn zu einem Nachwuchsmatch auf den Ottakringer Helfort-Platz (Kendlerstraße 42) gebracht.

Da das Einfahren mit dem Pkw früher problemlos möglich gewesen sei, habe er sich auch nichts dabei gedacht, erzählt er; und der links am offenstehenden Tor angebrachte Hinweis – „Einfahrt, Halten und Parken verboten! Zuwiderhandeln = Besitzstörung“ – sei damals auch aufgrund der vielen hineingehenden Kinder schlicht nicht zu erkennen gewesen.

Juristischer Kunstgriff des Anwalts

Groß war daher der Ärger, als dieser Tage ein Brief von Rechtsanwalt Oliver Luesgens im Postkasten lag. In dem Schreiben bietet dieser eine „außergerichtliche Abmahnung“ und einen „Generalvergleich“ für eben 372 Euro an und warnt zugleich vor „hohen Prozesskosten“.

Auffallend ist, dass mit keinem Wort eine „Besitzstörung“ erwähnt wird, sondern „nur“ von einer „Unterlassungs- und Leistungsklage“ die Rede ist. Die „rechtswidrige Verhaltensweise“ sei gewesen: „Privatgrund betreten (und beparkt)“.

46-223274247

Dürfen Eltern den Helfort-Sportplatz nicht mehr „betreten“?

Dabei handelt es sich offenbar um einen Kunstgriff, um nicht unter die Anti-Abzock-Novelle zu fallen. Das bestätigt auch Luesgens in einer Stellungnahme: „Auch seit dem 01.01.2026 einzubringende Klagen auf Unterlassung wären mit zumindest € 800,00 zu bewerten.“ Und es würde eben „keine Besitzstörungsklage wegen Parkens mit dem Kraftfahrzeug, sondern eine Unterlassungsklage wegen Betretens des alleinigen Privatgrundstückes (beim Ein- und Aussteigen)“ angestrengt.

Magistrat will Vorgehen unterbinden

Das würde freilich auch bedeuten, dass Gastteams von Dinamo Helfort (Spieler und Anhang) die Anlage plötzlich rechtswidrig betreten würden. Und das ausgerechnet bei Pflichtspielen im Kinder- und Jugendbereich.

Die Replik der MA 51 (Sport Wien) fällt deshalb scharf aus: „Die Stadt Wien wird ein derartiges Vorgehen keinesfalls dulden. Wir werden umgehend Kontakt mit dem Pächter aufnehmen, um sicherzustellen, dass solche Vorfälle künftig unterbunden werden. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Eltern und Kinder in ihrem Zugang sowie in der Ausübung des Sportbetriebs nicht behindert oder eingeschränkt werden.“

Auch Helfort-Präsident Mario Prtenjaca distanziert sich mittlerweile von Anwalt Luesgens und beteuert: „Wir machen das nicht mehr, denn ich erlaube keine Beweisfotos mehr.“

Allerdings sieht er sich für Altfälle aus dem Vorjahr nicht zuständig. Nunmehr könne man gegen eine Spende in der Kantine wieder „gratisparken. Denn: „Wir als Klub haben damit eigentlich nichts verdient.“

Was der ÖAMTC rät

Überrascht zeigt sich ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer über die neue Masche des Anwalts: „Frechheit siegt, scheint das Motto. Aber wir werden notfalls mit Musterprozessen dagegen vorgehen.“

Und wie sollen Betroffene reagieren? Wichtig sei: Nicht mit dem Anwalt korrespondieren, abwarten und sich klagen lassen. „Mehr als 200 Euro darf eine Besitzstörung nun nicht mehr kosten“, so Hoffer.

Kommentare