Parkplatz-Abzocke: So hohe Strafe gab es jetzt für unerlaubte Kameras
Ex-Tankstelle in der Hasnerstraße: Hier wurde illegal auf Gehsteig und Straße gefilmt, Tausende Opfer tappten in die Falle.
Die Mühlen des Gesetzes mahlen mitunter langsam – aber sie mahlen. Bestes Beispiel dafür ist die in den vergangenen Jahren grassierende Masche der Parkplatz-Abzocke, bei der hochprofessionell agierende Firmen zigtausende Autofahrer selbst für minimale Vergehen mit horrenden Abmahnzahlungen konfrontierten oder mit Besitzstörungsklagen eindeckten. Die Bundesregierung hat dem Ganzen erst kürzlich einen Riegel vorgeschoben – ab 1. Jänner 2026 soll ein derartiger Missbrauch nicht mehr möglich beziehungsweise unprofitabel sein.
Aber auch zuvor waren die heimischen Behörden, denen von Opfern und Interessensvertretern oft Passivität vorgeworfen worden war, nicht gänzlich untätig. Das zeigt exemplarisch eine Anfrage des KURIER bei der Datenschutzbehörde (DSB) zum Fall einer ehemaligen Tankstelle in der Ottakringer Hasnerstraße, die es zu medialer Berühmtheit gebracht hat: Denn dort tappten Tausende Autofahrer in die Falle, weil sie sich von den extra angebrachten Schildern („Tankstelle außer Betrieb“) täuschen ließen und sich dann vor die Einfahrt stellten – oft nur wenige Minuten.
Straße wurde überwacht
Die DSB hat der – auch andernorts in Wien agierenden – Firma („PV22 Parkplatzvermietung GmbH“) nunmehr das Handwerk gelegt, ihr die Videoüberwachung gänzlich verboten und eine durchaus hohe Strafe von 16.000 Euro aufgebrummt.
Denn in der Hasnerstraße war das Vorgehen besonders dreist: Die Zufahrt befand sich nämlich gar nicht auf privatem Grund, sondern auf der öffentlichen Straße – trotzdem wurde diese (und auch der Gehsteig) von gleich zwei Kameras überwacht, um die Nummerntafeln aufzuzeichnen. Danach erhielten die völlig überraschten Autobesitzer Zahlungsaufforderungen in Höhe von 395 Euro – andernfalls werde es eine weit teurere Besitzstörungsklage geben, wurde gedroht.
Als dieser neue Abzock-Hotspot im Mai 2024 aufpoppte, wollte der KURIER von der DSB wissen, wie denn eine derartige Dauerüberwachung des öffentlichen Raums rechtens sein könne. Daraufhin kündigte Behördenleiter Matthias Schmidl „ein amtswegiges Prüfverfahren“ an – mit dem nunmehrigen Ergebnis, dass die Überwachung tatsächlich illegal war. Per Bescheid wird der „PV22 Parkplatzvermietung GmbH“ zugleich die „Datenverarbeitung durch Videokameras auf Park- und Stellflächen innerhalb des Staatsgebiets der Republik Österreich mit sofortiger Wirkung und bei sonstiger Exekution untersagt“. „Darüber hinaus wurde eine Geldbuße von 16.000 Euro verhängt. Die dagegen erhobene Beschwerde an das BVwG wurde vor Kurzem zurückgezogen“, so Schmidl.
Kein Geld zurück für Opfer
Sollte von den Opfern nun jemand Hoffnung hegen, sich das Geld zurückzuholen, der muss wohl enttäuscht werden: Zum einen wurde die Firma bereits liquidiert; zum anderen hat Prozesskostenfinanzierer Jufina mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung gegen die „PV22“ geführt und auch gewonnen – doch die rund 10.000 Euro konnten bis dato nicht exekutiert werden, wie Jufina-Vorstand Stefan Schleicher erklärt. Dennoch sieht er im DSB-Bescheid und der verhängten Strafe einen Puzzlestein, damit das Abzock-Modell schon jetzt unlukrativ wurde. „Generalpräventiv war das ein wichtiger Erfolg.“
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