Kindergärten dürfen nichts mehr für extra Programm ausgeben

Neue Regeln in Wiens städtischen Kindergärten: Kostenpflichtige externe Angebote sind weitgehend gestrichen. Die Stadt verweist auf rechtliche Gründe – doch viele Fragen bleiben offen.
Feature: Lesepatin im Kindergarten

"Kann der Fotograf wie geplant kommen?", fragt eine Mutter im Elternchat ihres Kindergartens. Zuvor wurde verkündet, dass es künftig kein Programm mehr geben soll, das kostenpflichtig ist. Betroffen von dieser Änderung ist allerdings nicht nur dieser Kindergarten, sondern alle städtischen Einrichtungen. Welche Konsequenzen hat das nun für Eltern?

Seit Februar 2026 gibt es Einschränkungen bei der Buchung kostenpflichtiger Angebote externer Anbieterinnen und Anbieter, die an Kindergarten- und Hortstandorten der Stadt Wien stattfinden, sagt eine Sprecherin der MA 10 (Kindergärten) auf Nachfrage. So sollen nun "ausschließlich kostenlose, pädagogisch wertvolle Bildungsangebote gebucht" werden.

Rechtliche Gründe

Ausschlaggebend für die Entscheidung seien rechtliche Gründe, heißt es zunächst von der MA 10: "Standortleitungen oder Pädagoginnen und Pädagogen der Wiener städtischen Kindergärten können rechtlich nicht autonom agieren und somit keine Vereinbarungen oder Verträge mit Externen eingehen." 

Einem Kindergartenstandort wurden wiederum Kosten und Kinderschutz als Gründe für die Änderung genannt. Betroffen seien sollen davon Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten des Kindergartens stattfinden, "weil das unfair gegenüber anderen Standorten ist", berichtete ein Elternteil.

In einer weiteren Anfragebeantwortung wird das vom Magistrat bestätigt: Die Entscheidung sei auch zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit getroffen worden, damit allen Kindern unabhängig vom Familieneinkommen die Teilhabe an Angeboten im Kindergarten möglich ist.

Zudem wurde den Eltern kommuniziert, dass es nicht möglich sei eine Gemeinschaftskassa einzurichten. Dabei handelt es sich um einen Finanztopf, in den mehrere Eltern einzahlen, um notfalls Familien dabei zu unterstützen, kostenpflichtiges Programm zu bezahlen. 

In der MA 10 bestätigt man: "In den Wiener städtischen Kindergärten gibt es keine Gemeinschaftskasse, da die derzeit buchbaren Veranstaltungen kostenfrei sind."

Was ist erlaubt?

Bei betroffenen Eltern wirft die Situation nun Fragen auf: Was ist erlaubt, was kann nicht mehr stattfinden? Eine einfache Antwort gibt es derzeit nicht. Dem KURIER liegen Informationen vor, dass an einem Standort ein Zauberer nicht mehr kommen darf, andererorts soll ein Fotografentermin nicht mehr möglich sein. "Fotografen sind von dieser Regelung nicht betroffen, da diese nicht über den Kindergarten selbst – sondern über den Elternzirkel – organisiert werden", heißt es indes von der MA 10. 

Bei Eltern sorgt das für Verwirrung und Unverständnis: "Diese Entwicklung gefällt uns gar nicht. Was denkt sich die Stadt dabei?", sagt ein Elternteil zum KURIER.

Was auf jeden Fall weiter möglich ist

Möglich hingegen ist es kostenlose Angebote wie zum Beispiel „Die tägliche Bewegungseinheit“ oder „Müllkasperl der MA 48" am Standort zu nutzen oder außerhalb des Standortes kostenpflichtige Angebote  in Anspruch zu nehmen. Darunter fallen beispielsweise Besuche in Theatern oder Museen.

Dafür müsse allerdings genug Personal zur Verfügung stehen, wurde den Eltern einer Kindergartengruppe mitgeteilt. "Kinder haben auch nichts davon, wenn sie nur im Kindergarten bleiben müssen", so ein Elternteil über die Situation. 

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