Jene Fischer, die die Bedingungen der Stadt nicht akzeptieren wollen, bekommen vom Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine (VÖAFV) zum einen keine Daubelfischereilizenz mehr ausgestellt. Und zum anderen untersagt ihnen die MA49 seit 1. Jänner Kfz-Fahrten im Nationalparkgebiet. De facto dürfen die Beschwerdeführer also die Wege zu ihren Hütten nicht mehr benützen. "Wir werden von der Stadt erpresst", klagt Daubelfischer Anton Steiner.
Wie berichtet, geht es um rund 70 Daubelhütten in den Revieren Albern, Mannswörth und Donau Mühlleiten. Die sollten nach Ansicht der Stadt "als bessere Hochstände" einzig der Daubelfischerei dienen. (Die Technik ist nach den viereckigen "Daubelnetzen", die im Fluss abgesenkt werden, benannt.) Da die Benützer dahin gehende Belehrungen aber jahrelang ignoriert und die Stelzenhütten ohne baubehördliche und wasserrechtliche Genehmigungen zu regelrechten Ferienhäuschen umgebaut hätten, schritt der Forstbetrieb ein – und übernahm Anfang 2019 die Verwaltung vom VÖAFV. Damit sie die Daubelhütten weiter verwenden dürfen, müssen die Fischer sie der MA49 überantworten.
Was etwa 30 bereits getan haben. Der Rest empfindet das Vorgehen der zum Ressort von SPÖ-Stadträtin Ulli Sima gehörenden MA49 dagegen als "Enteignung". Die Daubelfischer haben die Hütten nämlich gekauft oder geerbt und viel Geld in ihre kleinen Wochenendresidenzen investiert. Hilfe erhoffen sie sich nicht zuletzt von Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ).
Das Zufahrtsverbot, das laut MA49 streng kontrolliert werde, halten die Fischer nur bedingt ein. Wenn man etwas brauche, lasse man sich nicht davon abhalten, zur Hütte zu fahren, heißt es. Strafen würde man riskieren – und gegebenenfalls beeinspruchen.
Nun hat die MA49 die Fischer noch einmal zum Gespräch "eingeladen" – sollte man sich dort nicht einigen, drohen Räumungsklagen.
"Falsche Voraussetzungen"
Wobei Forstdirektor Andreas Januskovecz betont, den Ärger der Fischer zu verstehen. Hätten diese doch "jahrelang unter falschen Voraussetzungen" die Hütten als Eigentum betrachtet. Der ursprüngliche Pachtvertrag lasse dies jedoch nicht zu. Superädifikate (auf fremdem Grund errichtete Bauten, die nicht dem Grundeigentümer gehören, Anm.) seien ausgeschlossen.
Welche Partei im Recht ist, wird wohl erst vor Gericht geklärt. Sollte sich dort aber herausstellen, dass die Fischer doch nicht die Besitzer der Hütten sind, dürfte die Suche nach einem Schuldigen den VÖAFV, der bis Ende 2018 die Pacht einhob, in den Fokus rücken. Mittels Verbandsklage werde man versuchen, sich an diesem schadlos zu halten, kündigt Steiner an. Streitwert für 40 Hütten seien etwa zwei Millionen Euro.
Beim VÖAFV wartet man die weitere Entwicklung ab. Man könne nicht kommentieren, was noch nicht passiert sei, heißt es.
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